Neues Darlehensprogramm für Gastronomie

Neues Landesdarlehen für Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am Donnerstag eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in kleinen gastronomischen Einrichtungen erlassen.

„Für den kleinen Gaststätten- und Kneipenbesitzer ist es oft besonders schwierig, das notwendige Kapital für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zu beschaffen. Wir unterstützen mit der Richtlinie bewusst nur kleinere Unternehmen“, sagte Jürgen Seidel, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am Donnerstag in Schwerin. Die neue Richtlinie tritt am Freitag (3. August) in Kraft.

Das Darlehensprogramm wendet sich an alle Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro. Die Darlehenssumme für Investitionen beträgt maximal 15.000 Euro, gefördert werden maximal 80 Prozent der Investitionskosten. „Das Hotel- und Gaststättengewerbe muss sich besonders rasch veränderten Vorgaben anpassen. Dies gilt auch beim in Kraft getretenen Gesetz zum Nichtraucherschutz. Deswegen wollen wir ein Angebot zur Unterstützung insbesondere der kleinen Betriebe machen“, sagte Seidel.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Branchenangaben rund 4.500 gastronomische Betriebe. Das Gastgewerbe gehört mit einer Zunahme von 1.300 (1.344) Stellen (+4,9 Pro­zent) zu den Branchen mit hohen Beschäftigungszuwächsen im Mai 2007.

Das Darlehensprogramm des Landes läuft bis Ende 2008. Auskünfte zu Einzelheiten des Programm sind erhältlich über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Tel. 0385-63631282 oder auf der Internetseite www.lfi-mv.de.