Neues Bundesgesetz für Kreditbranche bringt mehr Verbraucherschutz

„In Umsetzung der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie gelten bundesweit und damit auch für Kreditinstitute in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort neue Regelungen, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen sollen, sobald sie als Kreditnehmer fungieren“, teilt Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus mit.

„Das betrifft beispielsweise die Bewerbung von Angeboten der Banken und Sparkassen und den Umfang der Verbraucherinformationen vor. Außerdem sind Regelungen zu Widerruf, Kündigung und Rückgabe seitens des Verbrauchers sowie zu dessen Schutz vor Kündigung durch die Bank deutlich verbraucherfreundlicher gefasst worden“, so der Minister.

Im Bereich der Werbung zielen die Neuregelungen vor allem darauf ab, so genannte Lockvogelangebote zu unterbinden. Kreditgeber dürfen nicht nur mit einem lukrativen Zinssatz werben, sondern haben alle weiteren möglichen Kosten des Vertrages an einem repräsentativen Beispiel zu erläutern. „Das verbessert die Klarheit für die Verbraucher und hilft ihnen, Angebote verschiedener Kreditinstitute und Finanzierungswege effektiv zu vergleichen“, erklärt der Verbraucherschutzminister, der die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu ermuntern möchte, solche Möglichkeiten auch aktiver und selbstbewusster zu nutzen.

Hierzu trage auch bei, dass bei Verbraucherdarlehen nunmehr europaeinheitliche Vertragsmuster zu verwenden sind. So werden von den Neuregelungen nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte erfasst. „Verbraucher sind jetzt auch bei Teilzahlungsgeschäften oder Finanzierungsleasingverträgen besser geschützt“, so Dr. Backhaus.

Außerdem wurden mit dem Gesetz bereits bestehende Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht neu geordnet und weiter vereinheitlicht.

So gelten künftig bei Internetauktionen weitgehend die gleichen Widerrufsfristen und -folgen wie beim Einkauf in einem normalen Internetshop. „Dies bringt für beide Seiten ein deutliches Plus an Rechtsicherheit, nämlich sowohl für die Verbraucher- als auch für die Anbieterseite“, erläutert Minister Dr. Backhaus. „Werden für die Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwendet, brauchen seriöse Geschäftsleute keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen mehr fürchten und bleiben beiderseits klare Fristen für Widerrufs- bzw. Rückgaberechte bestehen.“

Sollte es dennoch Probleme mit einem Kreditvertrag geben, empfiehlt Dr. Backhaus den Verbrauchern, sich Hilfe bei der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. zu holen, die mit sechs Beratungsstellen im Land vertreten ist.

Neu in Kraft getreten ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.