Neuer Rundfunkbeitrag ab Januar 2013

Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab.

Berechneten sich die Rundfunkgebühren bisher noch aus der Anzahl der Empfangsgeräte, wird im nächsten Jahr auf die sogenannte Haushaltsabgabe umgestellt, der Beitrag also pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben. Künftig wird also nicht mehr zwischen Radio, Fernseher, Computer oder mobilen Empfangsgeräten unterschieden. Erklärtes Ziel ist es, dass der neue Rundfunkbeitrag die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig stabilisieren und nicht zu Mehreinnahmen führen soll.

Der Rundfunkbeitrag, dem inzwischen alle Landesparlamente zustimmten, funktioniert nach klaren Regeln. Für Privathaushalte wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 17,98 Euro zu zahlen sein, unabhängig wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Privat genutzte Kraftfahrzeuge sind dabei durch den Rundfunkbeitrag für die Wohnung abgedeckt.

Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine werden maximal monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen haben. Bei bis zu 8 Beschäftigten brauchen Vereine beispielsweise nur ein Drittel der monatlichen Beitragshöhe entrichten.
Die Beiträge Für Unternehmen und Institutionen sind gemäß der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der genutzten Kraftfahrzeuge gestaffelt.

Um über die Folgen für Bürger und Unternehmen zu informieren, haben die Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio die Website www.rundfunkbeitrag.de online gestellt. Verbraucher können auf diesen Seiten erfahren, ob und was sich mit dem neuen Modell für Sie ändert.