Neuer Fischereibeirat im Ministerium nimmt seine Arbeit auf

Wie von Minister Dr. Till Backhaus vor den Gremien der Fischereiverbände im Frühjahr angekündigt, nahm gestern der Fischereibeirat im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nach jahrelanger Pause erstmals wieder seine beratende Tätigkeit auf.

Zum Auftakt einer produktiven gemeinsamen Arbeitsphase – so die bereits im Vorfeld geäußerte Erwartung des Ministers – erhielten die neuen Mitglieder des Beirats, darunter Vertreter von Fischerei- und Naturschutzverbänden, Parteien und der Fischereiforschung, ihre Ernennungsurkunden.

Im Auftrage von Minister Dr. Backhaus, der an der ersten Sitzung nicht persönlich teilnehmen konnte, brachte der Leiter der Abteilung Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Fischerei Dr. Gerhard Rudolphi zum Ausdruck, dass man an die erfolgreiche Arbeit des Fischereibeirats früherer Jahre anknüpfen wolle.

„Das Ministerium und die Fachbehörden können weder auf den vielfältigen Erfahrungsschatz der verschiedenen Interessenvertreter verzichten noch auf konstruktive Vorschläge und Anregungen für eine verantwortungsvolle nachhaltige Fischereipolitik“, sagte Dr. Rudolphi. Dies gelte im „Fischereiland MV“ ganz besonders, wo noch alle Berufssparten von der Aquakultur bis zur Hochseefischerei vertreten seien, wo aber auch die Freizeitfischerei eine überragende Rolle spiele und alle Aktivitäten der Fischerei eng mit Umwelt- und Naturschutzgedanken verknüpft seien.

Auf der konstituierenden Sitzung wurden dann auch vielfältige Themenfelder besprochen, unter anderem die Kormoranproblematik, die Entwicklung der Fischquoten in der Ostsee, Besatzmaßnahmen in Gewässern, die Zukunft des Fischereischeins und die Situation der Ausbildung im Fischereibereich.

Mit Blick auf die Schäden durch Kormorane in den Küstengewässern informierte das Ministerium, dass es entsprechende Gutachten zur Ermittlung der Schäden und zur Ermittlung einer Mindestpopulation in Auftrag gegeben habe, die voraussichtlich Anfang 2009 vorliegen werden. Auf dieser Basis sollen künftig sowohl Maßnahmen im Land als auch die Thematik eines europaweiten Kormoranmanagements erörtert werden.

Erörtert wurden die voraussichtlichen Quotenkürzungen für Hering und Dorsch in der Ostsee als auch die aus Sicht der Küstenfischer mangelhafte Verteilung der Quoten. Kritisiert wurde vor allem die Politik der Europäischen Gemeinschaft. Nach der Überfischung der Dorschbestände der östlichen Ostsee vor allem durch die polnische Fischerei hätte die EU die Quoten für die östliche Ostsee mit dem Argument heraufgesetzt, dass die Schonmaßnahmen der EU wirkten und nun eine Erhöhung der Quote rechtfertigten.

Kritisiert wurde auch das Bundeslandwirtschaftsministerium, das den Fischereiunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern Quoten für die östliche Ostsee zugeteilt hatte, obwohl sie keine Erlaubnis haben, dort Fischerei auszuüben. Gefordert wurde, dass diese Unternehmen mit höheren Quoten für die westliche Ostsee ausgestattet werden sollen. Das Ministerium kündigte an, die Thematik mit dem Bund intensiv zu erörtern.

Des Weiteren informierte das Ministerium über die jüngste Auswertung der Besatzmaßnahmen durch das damit beauftragte Landesamt. Die Fischereiverwaltung verfolge das Ziel, durch den Besatz der Fließgewässer mit Meerforellen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Habitate die natürlichen Populationen so zu stärken, dass man in naher Zukunft ohne Besatz auskommen könne. Dies sei in Einzelfällen ansatzweise geglückt, für die meisten Gewässer indes noch ein längerer Weg. Neben 500 000 Meerforellensetzlingen würden künftig weiterhin 400 000 junge Ostseeschnäpel ausgesetzt. Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt hofft, in den nächsten Jahren auch für die Darß-Zingster-Boddenkette eine ähnlich erfolgreiche Bilanz ziehen zu können wie Anfang des Jahrzehnts für Peenestrom und Achterwasser.

Hinsichtlich der seit geraumer Zeit diskutierten Änderungen bei der Fischereischeinpflicht wurden vor allem praktische Probleme einer möglichen Umsetzung erörtert, insbesondere unter Beachtung des Tierschutzes. Hier machte Dr. Rudolphi deutlich, dass das Ministerium als Sachwalter von Tierschutz und Fischerei aktiv auf eine rechtskonforme und zugleich praxisgerechte Lösung hinwirken werde. Ob noch in diesem Jahr eine Verbandsanhörung zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes erfolgen könne, hänge davon ab, ob hier alsbald zufriedenstellende Lösungsvorschläge gefunden würden.

Schließlich trugen die Verbände der Berufsfischerei im Beirat das Thema Ausbildungsbeihilfen an das Ministerium heran. Die wirtschaftliche Lage einiger Unternehmen erlaube es derzeit nicht, Ausbildungen ausreichend zu finanzieren. Dabei werde es für notwendig erachtet, jetzt vermehrt auszubilden, bevor die Anzahl geeigneter junger Menschen auf Lehrstellensuche noch weiter abnehme und keine ausreichend qualifizierten Bewerber mehr zur Verfügung stünden. Abteilungsleiter Dr. Rudolphi sagte zu, dass im Ministerium alle Möglichkeiten einer Unterstützung noch einmal geprüft würden.