Neue Verbraucherzentrale: Noch strengere Regeln für die Gebäudemodernisierung

Die Richtlinien der neuen Energieeinsparverordnung

Für viele Hausbesitzer wirft die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), die Anfang Oktober 2009 in Kraft getreten ist, Fragen auf. „Gegenüber der alten Verordnung hat sich einiges geändert. Wer Energiesparmaßnahmen an Gebäuden durchführt, muss nun noch strengere Vorgaben erfüllen“, berichtet Horst Frank, Fachberater Bauen / Energie der Neuen Verbraucherzentrale. Diese gelten nicht nur für die Energieeffizienz des Gesamtgebäudes, sondern auch in Bezug auf einzelne Außenbauteile wie Fenster, das Dach oder die Außenwände. „Ein beauftragter Handwerksbetrieb muss dem Hausbesitzer in einer Unternehmererklärung schriftlich bestätigen, dass er die neuen Richtlinien einhält. Das wird stichprobenweise von den zuständigen Behörden überprüft“, so der Experte. Wer Fragen hat zur Energieeinsparverordnung, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Die Neuerungen haben sich auch auf die Förderkonditionen der KfW-Bank ausgewirkt. Für zinsgünstige Wohnbau-Kredite und Zuschüsse wurden die Bedingungen zum 1. Januar 2010 verschärft. Unverändert bleibt hingegen die Regelung, dass dem neuen Mieter bzw. Käufer eines Gebäudes oder einer Wohneinheit ein Energieausweis vorgelegt werden muss, wenn er das wünscht.

Eine Beratung ist in allen Stützpunkten und Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern nach Voranmeldung möglich. In Einzelfällen gehen die Fachleute auch vor Ort. Für Verbraucher, die die Verbraucherzentrale wegen zu weiter Wege oder aus anderen Gründen nicht persönlich aufsuchen können, ist seit Anfang Februar auch eine telefonische Beratung möglich. Über die bundesweit geschaltete Rufnummer 09001 – 363 74 43 haben sie einen direkten Draht zur anbieterunabhängigen Energieberatung. Die Kosten dafür liegen bei 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, für Mobilfunkteilnehmer gelten abweichende Preise.  Ein persönliches Beratungsgespräch kann ebenfalls unter dieser Rufnummer oder unter 0381-2087050 vereinbart werden. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.