Neue Formulare für Wohngeld ab 2012

Glawe: Anspruch auf Wohngeld geltend machen

Ab 2012 gibt es neue Formulare zur Beantragung von Wohngeld. Die landesweit einheitlichen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung sind ab sofort unter einer neuen Internetadresse abrufbar. Unter www.wm.regierung-mv.de/wohngeldformulare können die Formulare heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Die Vordrucke wurden aktualisiert und an zwischenzeitliche Rechtsänderungen angepasst. „Jeder Antragsteller kann die Formulare aus dem Internet herunterladen und ausfüllen. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte ihn auch geltend machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Montag in Schwerin.

Die ausgefüllten Anträge sind zusammen mit den Nachweisen zur Miete und zum Einkommen in der örtlich zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung einzureichen. Dort werden die Vordrucke auch weiterhin in Papierform ausliegen. Auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus stehen außerdem weitere Informationen über das Wohngeld sowie ein kostenloser Wohngeldrechner, mit dem der individuelle Anspruch (unverbindlich) selbst geprüft werden kann, zur Verfügung.

Wohngeld erhalten Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Es wird als Zuschuss zu den Wohnkosten gezahlt. In 2009 erhielten 39.019 Empfänger nach Angaben des Statistischen Amtes in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld. In 2010 lag diese Zahl bei 38.995 Haushalten, das waren rund 4,6 Prozent aller Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV