Neue Chancen für Gesamtschulen im Rahmen der Selbstständigen Schule

Anlässlich des heutigen Gesamtschultages in der Integrierten Gesamtschule Grünthal in Stralsund bestärkte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur und derzeitige KMK-Präsident Henry Tesch die Gesamtschulen in Mecklenburg-Vorpommern, sich weiter intensiv in die Ausgestaltung der Selbstständigkeit von Schule einzubringen: „Mit dem neuen Schulgesetz ist dafür der nötige Rahmen vorgegeben worden. Diese Freiräume jetzt aber auch effektiv vor Ort für eine bessere Bildungsqualität zu nutzen, das ist die große Herausforderung – ganz besonders für die Gesamtschulen mit ihrem breit aufgestellten Bildungsangebot“, so der Minister in seiner Rede.

Rund 400 Lehrkräfte aus Gesamtschulen des ganzen Landes sind an diesem Sonnabend nach Stralsund gekommen, um sich fortzubilden und Erfahrungen auszutauschen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Minister Tesch: „Das ist der Kern von Selbstständiger Schule! Wir wollen durch eine stärkere Förderung jedes einzelne Kind noch besser auf das Leben vorbereiten. Durch die größere Eigenständigkeit von Schule verbessern sich die Möglichkeiten, intensiver auf die Stärken und Schwächen der Kinder einzugehen und sie entsprechend zu fördern und zu fordern.“

Der Minister verwies darauf, dass auch im Bereich der Gesamtschulen wesentliche Veränderungen vorgesehen sind, die auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Schulart Gesamtschule abzielen:

– Die Gesamtschulen – sowohl die Integrierte Gesamtschulen (IGS) als auch als die Kooperative Gesamtschule (KGS) – sollen nunmehr in der Regel die Jahrgangsstufen 5 bis 12 umfassen.

– Wenn an einer Gesamtschule keine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, entscheidet die Schulkonferenz, ob der gymnasiale Bildungsgang bis zur Jahrgangsstufe 9 oder 10 an der Schule geführt werden soll. Sofern vom gymnasialen Bildungsgang aber nur die Einführungsphase an der Schule besteht, ist die Anschlussfähigkeit an die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe durch besondere pädagogische Konzepte und Maßnahmen sicherzustellen. Auch hier wird der Schule eine größere Verantwortung übertragen.

– Für die IGS eröffnet sich erstmalig seit Bestehen dieser Schulart die Möglichkeit, die bisherige verpflichtende äußere Fachleistungsdifferenzierung in Kursen aufzuheben und die individuelle Förderung der Schüler durch ein System von binnendifferenzierenden Maßnahmen in der Klasse vorzunehmen. Welchen Weg die Schule einschlägt, soll sie auch zukünftig selbstständig entscheiden.

–  An den IGS entscheidet die Schulkonferenz auch darüber, ob die Schüler des gymnasialen Bildungsganges in der Jahrgangstufe 10 in entsprechenden Lerngruppen oder integrativ unterrichtet werden. In der Jahrgangsstufe 10 ist jedoch in den abschlussbezogenen Fächern bildungsgangbezogen zu unterrichten.

„Damit haben wir als erstes Bundesland für die Gesamtschule die Möglichkeit geschaffen, die bisherigen starren Formen der äußeren Differenzierung aufheben zu können. Die Entscheidung über die Art und Weise der individuellen Förderung kann die Schule selbst treffen.“