Neubrandenburg: Weiterhin 10 verkaufsoffenen Sonntage im Jahr

Keine Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf die Bäderverkaufsordnung

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge der Kreisgebietsreform ihren Status als kreisfreie Stadt verloren hat, war fraglich, ob sie noch mit den 6 zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen entsprechend der Bäderverkaufsordnung privilegiert ist. Denn § 4 der Bäderverkaufsordnung räumt lediglich kreisfreien Städten den gewerblichen Verkauf an zusätzlichen 6 Sonntagen ein.

Oberbürgermeister Paul Krüger hat sich zur Klärung dieser Frage an das  zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern gewandt. In einem Schreiben hat jetzt das Ministerium der Stadt mitgeteilt, dass sich hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage trotz Verlust der Kreisfreiheit nichts für Neubrandenburg ändert. Die Stadt Neubrandenburg besitzt im Rahmen der Bäderverkaufsordnung Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin das Privileg von 6 zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen.

„Damit können die Gewerbetreibenden innerhalb der historischen Stadtmauern wie bisher aus besonderem Anlass insgesamt an 10 Sonntagen im Jahr ihre Verkaufseinrichtungen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen; 4 Sonntage entsprechend dem Ladenöffnungsgesetz und 6 Sonntage entsprechend der Bäderverkaufsordnung.“, so Paul Krüger.

Die verkaufsoffenen Sonntage werden durch den Oberbürgermeister der Stadt festgelegt und bekannt gemacht. Nicht freigegeben laut Bäderverkaufsordnung ist der gewerbliche Verkauf am Ostersonntag und am Pfingstsonntag sowie an den Sonntagen im Dezember mit Ausnahme des 1. Adventes.

Quelle: Stadt Neubrandenburg