Nebenerwerbslandwirte bei der Förderung nicht benachteiligt

Deutliche Absage an BesserstellungDie stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V, Ute Schildt, hat in der heutigen Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Situation und Perspektiven der Nebenerwerbslandwirte in M-V wissenschaftlich untersuchen“ Behauptungen zurückgewiesen, dass Nebenerwerbslandwirte bei der Förderung benachteiligt würden. „Das geht an der Realität vorbei. Nebenerwerbslandwirte sind bezüglich der Förderung in der gleichen Situation und haben die gleichen Perspektiven wie die Haupterwerbslandwirte.
Schildt weiter: In den verschiedenen Formen der Agrarförderung, wie den Flächenbeihilfen, der einzelbetrieblichen Förderung, der Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen, d. h. der Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden für andere Formen der Einkommenserzielung, aber auch Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen findet keine Differenzierung nach Haupt- und Nebenerwerb statt. Das Gleiche gilt für die Verpachtung von landeseigenen Flächen an landwirtschaftliche Unternehmen.
Der indirekten Forderung, Nebenerwerbslandwirte speziell zu unterstützen und zu fördern, erteilte Schildt, die auch agrarpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, eine deutliche Absage. „In Mecklenburg-Vorpommern sind 2.487 Nebenerwerbslandwirte tätig. Von den Nebenerwerbslandwirten werden in Mecklenburg-Vorpommern 5,3 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewirtschaftet. Damit ist die Nebenerwerbslandwirtschaft im Land von deutlich geringerer Bedeutung als im Bundesdurchschnitt. Es gibt also keinen Grund, hier über besondere Fördermaßnahmen nachzudenken. Auch eine wissenschaftliche Studie ist deshalb nicht notwendig.