Verbraucher

Erweiterter Pfändungsschutz für Altersvorsorge

Am 1. März 2007 ist das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge unter Pfän­dungsschutz. Nach § 851c der Zivilprozessordnung ist ein Rentenversicherungsvertrag dann pfändungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig kündigen darf und er auch kein Recht auf die Option einer Kapitalauszahlung zu seinen

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