Nachgereichte Unterlagen von DONG Energy formal unzureichend

Unvollständige Unterlagen zu Belangen des Naturschutzes

TBDie vom dänischen Investor DONG Energy nachgereichten Unterlagen im laufenden Genehmigungsverfahren für den Bau eines Steinkohlekraftwerkes in Lubmin wurden von den zuständigen Genehmigungsbehörden – dem StAUN Stralsund, dem StAUN Ueckermünde und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz  und Geologie ¬- auf ihre formelle Vollständigkeit geprüft.

Demnach wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen und Gutachten nachgereicht, so dass insbesondere was die Fragen des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft anbelangt, eine formale Vollständigkeit bescheinigt werden kann.

„Formal unvollständig sind allerdings die Unterlagen, die die Belange des Naturschutzes betreffen“, erklärt der Umweltminister Dr. Till Backhaus.

So fehle der Anhang XXVIII: „Einschätzung der Verträglichkeit von Stickstoff- und Schwefel-Depositionen aus dem Steinkohlekraftwerk Greifswald im FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom““.

Zudem werde zum Beispiel auf ein spezielles nichtveröffentlichtes Gutachten zur Problematik der Blaualgen verwiesen und auch daraus zitiert. Das Gutachten selbst aber sei nicht  in den Unterlagen vorhanden.

„Eine solche Vorgehensweise entspricht nicht den Anforderungen an Form und Umfang von Unterlagen in einem Genehmigungsverfahren“, so der Minister. Er betont zugleich, dass mit dieser Prüfung keine inhaltlichen Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit verbunden sind.

Die Genehmigungsbehörde hat die  Liste mit den noch fehlenden Unterlagen heute  an den Investor DONG Energy abgeschickt.