BGH-Urteil zur Flächenabweichung in Mietwohnung kein Skandalurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 8. Juli 2009 (Az. VIII ZR 205/08) entschieden, dass bei einem Mieterhöhungsverlangen die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche und nicht die geringere tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt.
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