NPD-Verbotsverfahren

Staat darf Bürger im Kampf gegen menschen-feindliche Ideologie nicht allein lassen

Zu dem heute vom Amtsgericht Waren ergangenen Urteil gegen drei Bürger, die sich gegen Wahlwerbung der NPD vor einer Schule gewehrt hatten und nun zu einer Geldbuße von insgesamt 2600 Euro verurteilt wurden, stellte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf Dieter Ringguth, fest:

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