Kölner Stadtrat schadet dem Tourismus – Bettensteuer ist verfassungswidrig
Die am Dienstag vom Rat der Stadt Köln beschlossene „Bettensteuer“ ist verfassungswidrig. Sie steht im krassen Widerspruch zum vom Bund und den Ländern beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz – und wird deshalb keinen Bestand haben.
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