Führerschein

Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich weiter lesen »