Bildungsministerium

Klare Regeln zur Vollbeschäftigung für alle Lehrkräfte in M-V

Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass sich die Landesregierung im März 2010 gemeinsam mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden auf klare Regeln zur Vollbeschäftigung für alle Lehrkräfte geeinigt hat. Für die einzelnen Schularten bedeutet das: Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Grundschulen (SAG 1): – Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010 – Angebot eines

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