MV und Berlin fordern faire Renten für Geschiedene nach DDR-Recht

Mit einem Entschließungsantrag werben beide Länder für eine bessere Rentenversorgung der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen.

„Mehr als 400 000 Frauen, die in der DDR geschieden wurden, warten bis heute – 20 Jahre nach der deutschen Einheit – auf eine faire Rentenberechnung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir für diese Frauen, die jetzt im Alter oft am Existenzminimum leben müssen, endlich diese faire Lösung finden müssen“, begründete Ministerpräsident Erwin Sellering heute im Bundesrat den Entschließungsantrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Die Problematik sei in der Vergangenheit schon häufig Gegenstand verschiedener Bundesrats- und Bundestagsinitiativen gewesen, mit denen die jeweiligen Bundesregierungen aufgefordert wurden, die Situation der betroffenen Frauen zu ändern. „Bisher leider ohne Ergebnis“, kritisierte der Ministerpräsident. „Wer sich die Leistungen dieser Frauen anschaut und sieht, wie beschämend niedrig für viele die Rente ausfällt, weil sie bei der Rentenüberleitung nicht berücksichtigt wurden, der muss sagen: Das ist nicht gerecht.“

Mit dem Entschließungsantrag wollen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin die Diskussion nochmals in Gang setzen. „Das ist unter Berücksichtigung des überwiegend schon sehr fortgeschrittenen Alters der betroffenen Frauen bitter nötig, denn sie sind im Vergleich zu den geschiedenen Frauen in den westdeutschen Ländern deutlich schlechter gestellt“, so Sellering. Der Ministerpräsident erneuerte seine Forderung nach einer Angleichung der Renten Ost/West: „Wir feiern in diesem Jahr 20 Jahre Deutsche Einheit. Zur Vollendung der Einheit gehört die Angleichung der Renten in Ost und West.“