Paziorek begrüßt neue EU-Verordnung zu den Roaming-Gebühren
Der europäische Rat für Telekommunikation hat heute über die Verordnung zum Roaming die politische Einigung erzielt. Damit wird das Telefonieren im europäischen Ausland mit dem Handy wesentlich billiger werden. „Die Einführung des Eurotarifs ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz in Europa“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Peter Paziorek in Berlin. Dass es überhaupt zu einer Einigung gekommen ist, obwohl die Vorstellungen des Rates und des Europäischen Parlamentes zunächst weit auseinander lagen, sei zudem als eine große Leistung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft anzuerkennen.
Die Verordnung lässt alternative Tarifmodelle, die für bestimmte Kunden günstiger sein können als der Eurotarif, weiterhin zu, z.B. Flatrates oder feste Entgelte für den Verbindungsaufbau. Der Eurotarif kann mit jedem anderen Tarif kombiniert werden. „Damit sind die Weichen so gestellt, dass die Verbraucher den für sie günstigsten Tarif aussuchen können“, so Paziorek weiter.
Mit dem neuen Tarif werden die Gebühren auf maximal 49 Cent pro Minute für ausgehende und 24 Cent für eingehende Gespräche gesenkt. Nach einem Jahr sinken die Kosten noch weiter auf 46 Cent für ausgehende und 23 Cent für eingehende Gespräche. Nach zwei Jahren werden die Kosten nochmals um 3 Cent für ausgehende und 4 Cent für eingehende Gespräche reduziert. Derzeit liegen die Preise zum Teil erheblich höher und es gibt extreme Preisunterschiede. Zum Beispiel kostet ein vierminütiges Gespräch aus Frankreich nach Deutschland zwischen 2,76 und 5,12 Euro.
Auch die Information für die Verbraucher wird verbessert. Bei Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat müssen die Kunden per SMS grundlegende Preisinformationen über den besuchten Mitgliedsstaat erhalten und über eine Telefonnummer informiert werden, bei der sie kostenlos genaue Informationen erhalten können. Auch bei Vertragsschluss ist über die Roaming-Entgelte und den Eurotarif zu informieren, auch Änderungen sind mitzuteilen.
Die Verordnung ist auf drei Jahre befristet und wird nach 18 Monaten von der EU-Kommission evaluiert. Die Verordnung tritt durch Verkündung im Amtsblatt voraussichtlich am 29.06.2007 in Kraft. Die Unternehmen müssen die Tarife allerspätestens zwei Monate danach eingeführt haben.