Nordrhein Westfälische Firma versucht, Kontrollbarometereintrag in Datenbank an Gaststätten zu verkaufen
Aufgrund der Mitteilung einer Gaststätte aus dem Landkreis Nordvorpommern warnt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vor Anschreiben mit Zahlungsaufforderung einer Firma aus Overath. Darin geht es um die Veröffentlichung bzw. Eintragung einer Gastronomie-Kennzeichnung. Das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen hat bereits Strafanzeige gegen den Geschäftsführer dieser Firma gestellt.
So warnen auch die Verbraucherzentrale Berlin und das Deutschen Patent- und Markenamt bereits vor dem Unternehmen.
Hintergrund:
Geplant ist, ab 2012 bundesweit die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung von Lebensmittelunternehmen, wie z.B. Gaststätten, mit Ampelfarben durch einen öffentlichen Aushang sowie im Internet bekannt zu geben. Die Kennzeichnung soll aufzeigen, ob die Hygiene im entsprechenden Betrieb schwere Beanstandungen aufweist, zu bemängeln oder vollkommen in Ordnung ist. Das Kontrollbarometer soll den überprüften Unternehmen dann auch nur durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde ausgehändigt werden. Derzeit befindet sich die Initiative jedoch noch im Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern.