Minister Tesch: Das neue Schulgesetz macht`s möglich

96 Schulen profitieren von neuen Ausnahmeregelungen zum Schuljahr 2009/10

HTK35 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben für das kommende Schuljahr die Genehmigung zur Bildung einer Eingangsklasse entweder für die Grundschule, die Regionale Schule oder für das Gymnasium erhalten, obwohl die Klassengrößen nicht den vorgegebenen Mindestgrößen entsprechen.

Die Ausnahmen konnten gewährt werden, weil entweder die Schülermindestzahl laut Prognose nur ein Mal unterschritten wird oder weil durch Zuweisung an eine andere Schule für die Schülerinnen und Schüler unzumutbar lange Schulwegzeiten entstehen würden und deshalb abgesenkte Schülerzahlen gelten.

Die entsprechenden Bescheide sind den betreffenden Schulen zugeleitet worden.

„Die neuen Ausnahmeregelungen im Schulgesetz, die auf die Situation im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern angepasst wurden, machen den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Schulen möglich.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben gemeinsam mit den Schulen, den Gemeinden, Eltern und Schülern diese neuen Möglichkeiten gut genutzt und attraktive Lösungen für ihre Schulstandorte gefunden. Ich freue mich über gute schulische Konzepte als Grundlage für die Ausgestaltung der Selbstständigen Schule.“

Für weitere 61 Schulen gelten laut neuem Schulgesetz abgesenkte Schülermindestzahlen zur Einrichtung einer Eingangsklasse, da im genehmigten Schulentwicklungsplan des jeweiligen Landkreises unzumutbare Schulwegzeiten zur nächst gelegenen Schule festgestellt wurden. Eine Genehmigung des Bildungsministeriums zur Einrichtung der Eingangsklasse ist nun nicht mehr erforderlich.

Grundlage für diese Entscheidungen ist der Paragraph 45 des neuen Schulgesetzes (www.bm.regierung-mv.de), der die Schülermindestzahlen für die Bildung von Eingangsklassen festlegt, wobei danach unterschieden wird, ob es vor Ort mehrere Schulen zur Auswahl (Mehrfachstandorte) gibt oder ob es Einzelstandorte sind.

Außerdem wird stärker als bisher die unzumutbare Schulwegzeit berücksichtigt. Diese gilt nun auch für Gymnasiasten.

15 Schulen werden laut Schulentwicklungsplan der Landkreise und der kreisfreien Städte in ihrer bisherigen Form zum Ende des Schuljahres 2008/09 aufgelöst.

Davon finden sich 12 Schulen in neu gegründeten oder neu verbundenen Schulformen (Kooperative Gesamtschule) wieder. Somit werden laut Schulentwicklungsplan nur drei Standorte gänzlich aufgegeben (Regionale Schule Neverin, Grundschule Hohen Wangelin und Grundschule Rambin).

Minister Tesch: „Es hat noch kein Jahr gegeben, in dem alle Beteiligten so gute Lösungen für den Erhalt von Schulen gefunden haben.“