Minister Tesch begrüßt Neubrandenburger Modell für Theaterkooperation

Vorschlag der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz für eine Vernetzung verschiedener kultureller Einrichtungen der Region
Kultusminister Henry Tesch hat den Vorschlag der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz für eine Vernetzung verschiedener kultureller Einrichtungen der Region begrüßt.

Vorgesehen ist demnach die Umwandlung der GmbH in eine Holding, der die Vorpommersche Landesbühne Anklam, das Theater Neustrelitz , die Philharmonie und die Stiftung Deutsche Tanzkompanie Neustrelitz angehören sollen, wobei die künstlerische Eigenständigkeit der Beteiligten gewahrt bleiben soll.

Minister Tesch: „Dies ist ein tragfähiges Modell auf der Grundlage des Konzeptes der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstruktur bis 2020. Das Ziel ist eine hohe künstlerische Qualität des Theater- und Konzertwesens zu sichern, und gleichzeitig den Schwerpunkt auf langfristig tragfähige Strukturen zu legen. Mit dem Holding-Modell ist dafür eine sehr gute Verhandlungsgrundlage gegeben.“

Kultusminister Tesch kündigte an, noch in diesem Jahr auf Arbeitsebene Gespräche mit der Geschäftsführung der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz zur Umsetzung des Konzepts zu führen.

Hintergrund

zum Diskussions- und Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen bis 2020

Für die Erarbeitung des Diskussions- und Eckpunkte-Papiers war Folgendes zu berücksichtigen:

Die Einwohnerzahlen im Land gehen weiter zurück und damit auch die Mittel aus dem länderübergreifenden Finanzausgleich, der derzeit rund 2 400 Euro pro Jahr je Einwohner ausmacht.

Die Leistungen aus dem Solidarpakt II werden bis 2020 auf Null abgesenkt – schon ab 2009 werden dem Land jährlich 80 Millionen Euro an Sonderbedarfszuweisungen weniger zur Verfügung stehen.

Mehr als die Hälfte der Ausgaben für die Kulturförderung des Landes (53 Prozent) werden für die Finanzierung der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Damit sind die internen Möglichkeiten für andere Finanzierungsmodelle des Landes ausgeschöpft.

Trotzdem verpflichtet sich das Land, seinen Beitrag zur Förderung der Theater- und Orchesterlandschaft bis 2020 stabil bei 35,8 Millionen Euro jährlich zu halten. und macht damit deutlich, welche Bedeutung den Theatern und Orchestern beigemessen wird.

Die Landesregierung sieht die Lösung dieser Aufgaben in der Straffung der Strukturen von 2010 bis zum Jahr 2020 in zwei Stufen:

1. Stufe: regionale Vernetzungen von 2010 bis 2012

Dabei wird das Vier-Standorte-Modell weiterhin als Grundlage der Planungen angesehen, wobei folgende Veränderungen angestrebt werden:

Gewährleistung der Bespielung des Standortes Parchim durch die Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH

Verstärkung der Zusammenarbeit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH mit der Theater Vorpommern GmbH (Stralsund, Greifswald, Putbus) oder im Hinblick auf die räumliche Nähe und historische Verbundenheit alternativ mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg-Neustrelitz.

Zusammenlegung der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz mit der Deutschen Tanzkompanie bei gleichzeitiger teilweiser Weiterführung des eigenständigen künstlerischen Konzeptes der Tanzkompanie in geeigneter Rechtsform

Einbeziehung der Gastspielbühne Ernst-Barlach-Theater Güstrow und Theater Wismar nach dem Modell „Theater Vorpommern“ als regionale Spielstätten je nach Verhandlungslage (z.B. Güstrow zu Neubrandenburg/Neustrelitz alternativ zu Rostock/Wismar zu Schwerin bzw. zu Rostock)

Die Einsparten- und Bespieltheater Parchim, Anklam, Tanzkompanie, Wismar und Güstrow erhalten bereits in der ersten Stufe 2010 keine gesonderten Mittel über das FAG.

2. Stufe: überregionale Vernetzungen und Bildung von zwei Kulturkooperationsräumen ab 2012

Errichtung eines Kulturkooperationsraumes mit der Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH und dem Volkstheater Rostock sowie mit den Theatern Parchim und Wismar sowie ggf. Güstrow unter einer einheitlichen Intendanz. Eine Fusion der Mecklenburgischen Staatskapelle Schwerin mit der Norddeutschen Philharmonie Rostock zu einem A-Orchester ist vorzusehen.

Errichtung eines Kulturkooperationsraumes mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, der Theater Vorpommern GmbH, der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, der Deutschen Tanzkompanie Neustrelitz und ggf. dem Ernst-Barlach-Theater Güstrow unter einer einheitlichen Intendanz. Eine Fusion der Neubrandenburger Philharmonie mit dem Philharmonischen Orchester Vorpommern zu einem B-Orchester ist vorzusehen.

Die Finanzzuweisung des Landes an die Theater tragenden Kommunen der Kooperationsräume sollen auf dem bisherigen Niveau und wie bisher im Rahmen des FAG ausgereicht werden, da sich das Verfahren im Grundsatz bewährt hat und die notwendige Planungssicherheit gegeben werden kann.

Aber Theater und Orchester sind nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern als Bundesland, sondern in erster Linie für die Theater tragenden Kommunen und ihre Region von großer Bedeutung. Deshalb ist es unabdingbar, dass sich die Theater tragenden Kommunen weiter angemessen an der Finanzierung ihrer Einrichtung beteiligen, mindestens in Höhe von 50 Prozent der jeweiligen Landesanteile.

Die Theater und Orchester befinden sich ausnahmslos in kommunaler Verantwortung bzw. Trägerschaft. Das Land ist derzeit in keinem Fall an der Trägerschaft beteiligt und hat somit keine direkte Entscheidungskompetenz für strukturelle Veränderungen.

Ziel ist es, im Jahr 2009 ein abgestimmtes Konzept über die Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg Vorpommern von 2010 bis 2020 vorlegen zu können.