Minister Dr. Backhaus mahnt zu Vorsicht im Handel

Wegen neuer Fälle der Blauzungenkrankheit östlich von Hannover ist die 150-Kilometer-Restriktionszone in Deutschland ausgedehnt worden. „Bislang war nur ein kleiner Gebietsstreifen des Landkreises Ludwigslust Teil dieser Zone“, sagt der Minister. „Jetzt sind der gesamte Landkreis Ludwigslust sowie Teile der Kreise Nordwestmecklenburg und Parchim von den Handelsbeschränkungen betroffen.“ In Nordwestmecklenburg handelt es sich um das Gebiet der Gemeinden Kneese, Rögnitz, Krembz, Badow, Perlin,

im Landkreis Parchim um jenes der Gemeinden Goldenstädt, Spornitz, Stolpe, Karrenzin, Ziegendorf.

Für die mit „Beobachtungsgebiet“ bezeichnete 150 – Kilometer-Zone und damit ab sofort auch für die betroffenen Gebiete Westmecklenburgs und Parchims gelten gesonderte Schutzmaßnahmen beim Transport von Zucht-, Nutz- und Schlachtrindern, -schafen und -ziegen. Diese Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen (Laboruntersuchungen, Behandlung mit Insektiziden) und mit Genehmigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes aus dem Beobachtungsgebiet in ein freies Gebiet verbracht werden.

Um eine rechtzeitige Genehmigung des Transportes zu ermöglichen, sind die Anträge mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Transport beim Veterinäramt zu stellen. Dagegen ist der Transport der Tiere innerhalb des Beobachtungsgebietes ohne Einschränkungen möglich.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Deshalb weist Dr. Backhaus Tierhalter der genannten Arten darauf hin: „Ein Erkrankungsverdacht ist in jedem Fall dem Veterinäramt zu melden. Auch der betreuende Hoftierarzt ist im Falle des Falles umgehend zu informieren.“

Die Blauzungenkrankheit wird durch ein Virus ausgelöst, welches durch bestimmte Insekten übertragen wird. Da die Stechmücken mit dem Wind leicht über weite Strecken getragen werden können, werden nicht nur für die unmittelbare Umgebung (20 km-Radius) des betroffenen Bestandes Schutzmaßnahmen getroffen, sondern auch großräumige Beobachtungsgebiete (150 km-Radius) eingerichtet.

Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich. Befallen werden können Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer wie Rehe und Hirsche. Bis 2006 war die Blauzungenkrankheit auf Gebiete südlich des 44. Breitengrades (Südeuropa und Afrika) beschränkt. Seitdem breitet sie sich auch nach Norden aus.