Minister Backhaus: Gute Ergebnisse bei den Cross Compliance-Kontrollen 2008

„Die Ergebnisse bei den Cross Compliance-Kontrollen haben sich im Kontrolljahr 2008 verbessert. So ist die Zahl der Verstöße insgesamt um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das heißt auch, dass die Anzahl empfindlicher Sanktionen bei den Zahlungsempfängern gesunken ist“, teilt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus mit.

Die Ursache dafür sieht er einerseits in der zunehmenden Professionalität der Betriebsinhaber und sonstigen Zahlungsempfänger bei der Einhaltung der Cross Compliance. Darüber hinaus gab es im Jahr 2008 Erleichterungen durch die Einführung der Bagatellregelung.

„Gegenwärtig werden die Betriebe für die diesjährigen Cross Compliance-Kontrollen ausgewählt. Im April sollen die systematischen Kontrollen beginnen. „Alle potentiellen Antragsteller sind gut beraten, sich auf einen möglichen Besuch der jeweils zuständigen Fachüberwachungsbehörde einzustellen“, so Minister Backhaus.

Die ausführlichen Cross Compliance-Kontrollergebnisse sind im Internet unter www.lu.mv-regierung.de in der Rubrik „Themen/Landwirtschaft/Dokumente und Downloads““ sowie im Agrarportal unter www.agrarnet-mv.de veröffentlicht. Die Broschüre „Cross Compliance 2009 – Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen“ kann dort ebenso heruntergeladen werden.

Hintergrund:

Seit 2005 ist die Gewährung von Direktzahlungen der EU auch an die Einhaltung von Vorschriften zur Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Cross Compliance). Dazu gehören beispielsweise die Tierkennzeichnung, Klärschlamm und der Grundwasserschutz.

Die Anforderungen der Cross Compliance gelten darüber hinaus auch für bestimmte Maßnahmen des ländlichen Raumes, welche aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird im Rahmen des Cross Compliance-Sanktions- und Kontrollsystems überwacht. Festgestellte Verstöße werden nach den Kriterien Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer bewertet und sanktioniert. Das bedeutet eine Zahlungskürzung von einem Prozent bei leichten Verstößen bis zu 100 Prozent bei fahrlässigen Verstößen.