Mehr wissensbasierte Arbeitsplätze für MV – Seidel: Ausrichtung auf Bedürfnisse der Wirtschaft

Um den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern attraktiver für junge Leute zu machen, will das Wirtschaftsministerium mit neuer Strategie einen verstärkten Entwicklungsschub für die Unternehmen des Landes erzielen.

„Besonders die Verbundforschung soll verstärkt werden, um die Nutzung der Potentiale der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für regionale Unternehmen deutlich zu verbessern. Damit soll die Innovationskraft und die eigenen Forschungs- und Entwicklungspotentiale der Unternehmen angeregt und gestärkt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Mittwoch in Schwerin.

Bei einem Besuch des technologieorientierten Unternehmens Airsense in Schwerin hat Seidel die neue EU-Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vorgestellt. „Damit ist die rechtliche Grundlage für die Unterstützung von technologieorientierten Unternehmen, Existenzgründern, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Landes bei der Entwicklung international marktfähiger Produkte und Verfahren gesichert“, sagte Seidel. Die Richtlinie wurde in Brüssel durch die Europäische Kommission für den Zeitraum 2008 bis 2013 genehmigt.

„Die Ausrichtung der Forschungsschwerpunkte auf die konkreten Bedürfnisse der Wirtschaft des Landes steht zukünftig noch stärker im Vordergrund unserer Politik. Die Zusammenarbeit von Industrie, mittelständischen Unternehmen und Forschungsnetzwerken ist die Basis für den benötigten Innovationsschub in den einzelnen Branchen. Dies soll attraktive und zukunftsorientierte Arbeitsplätze im Land schaffen.“

Mit der neuen Richtlinie können zukünftig neben der Unterstützung von konkreten Produkt- und Verfahrensentwicklungen auch technische Durchführbarkeitsstudien, Schutzrechtsaktivitäten, Gründungsvorhaben technologieorientierter Existenzgründer, Prozess- und Betriebsinnovationen, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie das Ausleihen von hochqualifiziertem Personal von einer Forschungseinrichtung an ein kleines und mittleres Unternehmen bestmöglich gefördert werden.

Mit der EU-Richtlinie wird die Entwicklung innovativer Produkte in kleineren Unternehmen mit bis zu 50 Prozent unterstützt. Im Verbund können die beteiligten Forschungseinrichtungen sogar mit bis zu 100 Prozent, kleine Betriebe mit bis zu 60 Prozent und große Firmen mit bis zu 45 Prozent gefördert werden. „Damit können die finanziellen Risiken von anspruchsvollen Entwicklungsvorhaben bei den Unternehmen verringert werden. Zukunftsorientierte Projekte lassen sich so leichter in Angriff nehmen. Der für die Zusammenarbeit oft hinderliche Grund, der hohe Eigenanteil von 50 Prozent, welcher vom Unternehmen für die Forschungseinrichtung aufgebracht werden musste, entfällt nun“, sagte Seidel.

Technologieorientierte Existenzgründer können künftig mit bis zu 75 Prozent der Ausgaben anteilig gefördert werden. „Hier gehört es zu den Aufgaben, international marktfähige Produkte zu fördern und bis zur Produktionsreife zu entwickeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus liefert die Grundlagen. Wir laden nun die Unternehmen ein von den Fördermöglichkeiten rege Gebrauch zu machen“, so Seidel.

Unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden in dieser Strukturfondsperiode insgesamt 155 Mio. Euro für die wirtschaftsnahe Technologie- und Forschungsförderung bereitgestellt.