Mehr Qualität – drei Jahre Bildungsschecks für Existenzgründer

Seidel: Beratungsgutscheine haben sich bewährt, sollten aber noch intensiver genutzt werden

Vor drei Jahren wurde die Beratung und Weiterbildung für Existenzgründer umgestellt. Seit Juni 2008 wurden 6.505 Bildungsschecks über die Industrie- und Handelskammern sowie über die Handwerkskammern des Landes bewilligt. Neugründer können je nach Beratungsbedarf Kurse ihrer Wahl besuchen. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent. „Das Land und die Gründer haben in diesem Zeitraum zusammen 1,2 Millionen Euro in ihr Start-Know-how investiert“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel am Freitag. „Die Umstellung hat sich bewährt, könnte aber dennoch noch intensiver genutzt werden. Die fachgerechte Vorbereitung auf eine Gründung, vor allem in betriebswirtschaftlichen Fragen, ist oftmals entscheidend für die Entwicklung der jungen Firma.“ Die Zuwendung wird als Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Form von Bildungsschecks ausgereicht.

Im Durchschnitt nimmt jeder Existenzgründer zwei bis drei Bildungsangebote (Bildungsschecks) pro Antrag, die über die Kammern vermittelt werden, im Vorfeld in Anspruch. Insgesamt wurden 2.433 Anträge bewilligt. Davon entfielen mit 883 mit Abstand die meisten Anträge auf die IHK zu Rostock, gefolgt von der IHK zu Schwerin (633), der IHK zu Neubrandenburg (517) sowie der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern (269) und der Handwerkskammer Schwerin (131). Der durchschnittliche Zuschuss pro Weiterbildungsantrag beträgt 688 Euro. Besonders stark nachgefragt sind nach wie vor Grundkurse für eine bevorstehende Gründung, die individuelle Beratung, sowie Seminare zu Steuern, Abgaben und Rechnungswesen. Dabei nahmen Selbständige aus der Dienstleistungsbranche am häufigsten das Angebot an (492 Anträge), aber auch Einzelhändler (297), Gründer im Baugewerbe (209) und der Gastronomie (196) setzten auf eine ordentliche Vorbereitung. „Die Zahlen sprechen für eine Akzeptanz der Bildungsschecks“, sagte Seidel. „Mit der Umstellung haben wir auf eine höhere Eigenverantwortung der Gründer bei einer gleichzeitigen besseren Unterstützung in der Vorbereitungsphase durch das Land gesetzt. Darüber hinaus achten wir verstärkt auf die Qualität der Bildungsangebote. Ich kann nur an die Neugründer appellieren, die optimalen Weiterbildungsstrukturen im Land noch stärker zu nutzen, um unnötige Fallstricke zu vermeiden.“

Die Förderung der Qualifizierung von Existenzgründern soll das Qualifikationsniveau der Gründer sowie die Nachhaltigkeit der beabsichtigen Gründung erhöhen. Für die Ausgabe von Bildungsschecks ist die Vorlage eines Unternehmenskonzeptes erforderlich, damit in einem Beratungsgespräch der konkrete Wissensbedarf bestimmt werden kann. Ein Zuschuss kann für einen Grundkurs mit 48 Stunden sowie maximal fünf Spezialkurse sowie für ein individuelles Coaching beantragt werden.

Weitere Informationen unter www.weiterbildung-mv.de und www.gruender-mv.de