Mehr Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern

Landesregierung hebt Residenzpflicht für Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber mit Duldung in M-V auf.

Alle in den Kommunen untergebrachten Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber mit Duldung können sich künftig vorübergehend ohne Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde im gesamten Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Die Landesregierung hebt damit die bisherige Residenzpflicht für bestimmte Aufenthaltsbereiche auf und räumt den Asylbewerbern und ehemaligen Asylbewerbern mit Duldung mehr Bewegungsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern ein. In ihrer heutigen Kabinettssitzung billigte sie eine entsprechende, vom Minister für Inneres und Sport vorgeschlagene Landesverordnung.

Innenminister Lorenz Caffier schöpft mit dieser Regelung die Möglichkeiten des im Sommer geänderten Asylverfahrensgesetzes aus. Gleichzeitig setzt die Landesregierung einen Punkt aus der Koalitionsvereinbarung um. „Mit der Aufhebung der bisherigen Beschränkungen soll den Bedürfnissen des täglichen Lebens besser entsprochen werden. Soziale Kontakte, Arztbesuche, sportliche Betätigung oder der Besuch kultureller oder religiöser Veranstaltungen werden damit erleichtet“, so der Minister.

Nach der bisherigen Landesverordnung ist das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns in vier Aufenthaltsbereiche eingeteilt und die Freizügigkeit auf einen Aufenthaltsbereich beschränkt. Nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde konnten sich die Asylbewerber vorrübergehend außerhalb dieses Bereichs aufhalten. Die bisherigen Beschränkungen der Freizügigkeit für Asylbewerber auf die Grenzen bestimmter Landkreise bzw. kreisfreie Städte werden nunmehr aufgehoben. Rechtsgrundlage dafür ist die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getretene Änderung des §58 Absatz 6 des Asylverfahrensgesetzes.

Von der Aufhebung der Residenzpflicht profitieren landesweit rund 2.070 Personen. Die Landesverordnung tritt Anfang Januar nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport MV