Mathias Brodkorb, Sprecher für Hochschulpolitik der SPD-Landtagsfraktion:

CDU muss endlich Farbe bekennen und konkrete Alternativen zur Hochschulreform auf den Tisch legen/Man kann nicht mehr Geld ausgeben als man hat
Anlässlich der heutigen Hochschul-Debatte im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erklärte der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb:
„Es ist legitim, wenn die CDU 40 Millionen Euro für die Hochschulen zusätzlich bereitstellen will. Sie muss dann aber auch den Mut haben zu sagen, woher sie dieses Geld nehmen will: z. B. von den Kindergärten, den Schulen oder der kommunalen Ebene, der Polizei oder der Wirtschaftsförderung. Man kann nicht mehr Geld ausgeben als man hat. Ich fordere die CDU daher auf, dass sie aufhört mit populistischen Parolen, sondern Farbe bekennt.“

„Wer dem einen mehr geben will, muss dafür anderen weniger geben. Solange die CDU diese Frage nicht beantwortet, bleiben ihre Anträge unseriös und zielen auf billigen Stimmenfang ab. Dies wird auch durch die Tatsache belegt, dass die CDU-geführten Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits vor Jahren einen ähnlichen Prozess an den Hochschulen organisiert haben, wie er jetzt für Mecklenburg-Vorpommern geplant ist“, sagte Mathias Brodkorb. (siehe Anlagen)

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2002 einwohnerbereinigt 430 Millionen Euro mehr für Bildung und Kultur ausgegeben als Schleswig-Holstein. Je Hochschulabsolvent entstanden im Jahr 2002 in M-V Kosten in Höhe von 95.990 Euro, in Sachsen waren es nur 82.610 Euro und in Bayern sogar nur 73.550 Euro. Das heißt: Die Ausgaben je Absolvent lagen im Jahr 2002 in M-V 30 Prozent höher als in Bayern. Aufgrund der Halbierung der Schüler- und später auch der Studierendenzahlen des Landes wird dies so nicht aufrecht zu erhalten sein. Wer die Augen vor den Realitäten verschließt und die Staatsverschuldung immer weiter in die Höhe treiben will, wie die CDU, gefährdet die Zukunft des Landes. Die Staatsschulden von heute sind die Kürzungen von morgen. Dies ist unvernünftig, sozial ungerecht und mit der SPD nicht zu machen“, stellte Mathias Brodkorb klar.

Material zur Diskussion in CDU-regierten ostdeutschen Bundsländern:

Auszüge aus der Rede des sächsischen Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt (CDU) vom 15. November 2002 an der TU Bergakademie Freiberg:

„Der dramatische Rückgang unserer Bevölkerung hat jetzt schon erhebliche Auswirkungen auf die Schulen – er wird auch die Hochschulen erreichen und zu sinkenden Studentenzahlen führen. Darauf müssen wir uns einstellen und damit verschärft sich der Wettbewerb um die klügsten Köpfe. (…)
Wir haben nicht nur kurzfristig mit erheblich geringeren Steuereinnahmen zu rechnen, wie sie die jüngste Steuerschätzung erschreckend deutlich gemacht hat. Allein in diesem Jahr haben wir Steuermindereinnahmen von rund 1 Mrd. Euro – das entspricht dem gesamten Hochschuletat Sachsens. Auch langfristig werden dem Freistaat durch die im Solidarpakt angelegte Degression kontinuierlich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Und durch eigene Einnahmen werden wir diesen Rückgang nicht ausgleichen können. (…)
Auf diese Veränderungen müssen wir in Sachsen rechtzeitig reagieren, wenn wir die Zukunft bewältigen wollen. (…)
Brauchen wir zwei juristische Fakultäten? Brauchen wir Landesgeschichte an drei Universitäten? Wie ist das mit der Lehrerbildung? Sind ‚Zentren für Lehrerbildung‘ nicht ein Weg, um die Kräfte sowohl innerhalb einer Hochschule, als auch zwischen den Hochschulen zu bündeln?“

Auszüge aus der Rede des Kultusministers von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Olbertz (CDU), vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt am 23.10.2003 (Diskussion zu einem Entwurf für ein Viertes Hochschulstrukturgesetz):

„In Artikel 1 unseres Gesetzentwurfs, genauer gesagt, in § 1 des Entwurfs eines Vierten Hochschulstrukturgesetzes, können Sie nachlesen, – ich zitiere wörtlich – , dass die Hochschulen und das Ministerium vorrangig in Zielvereinbarungen zur Sicherung der Hochschulstrukturplanung und Neuordnung der Hochschulstruktur des Landes die Aufhebung, Änderung, Verlagerung und Neuordnung von Fachbereichen oder Studiengängen vereinbaren soll. (…) Nur dort, wo standortübergreifende Interessen des Landes geltend zu machen sind – wohlgemerkt: standortübergreifende – soll befristet (…) das Instrument einer Rechtsverordnung über die künftigen Hochschulstrukturen Anwendung finden. (…)

Auch Budgetbegründungen – übrigens gegenüber dem Parlament wie gegenüber der Öffentlichkeit – werden künftig noch stärker als bisher über den Qualitätsanspruch und die Nachhaltigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Strukturen legitimiert. Gerade hierbei bestehen in den gegenwärtigen Angebotsstrukturen erhebliche Defizite, insbesondere durch Doppel- und Mehrfachangebote, unzureichende Profil- und Schwerpunktbildung und zum Teil dramatische Auslastungsprobleme.
Um Veränderungen auszulösen, muss die Hochschullandschaft insgesamt neu geordnet werden, denn die Standorte sollen nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern ein profiliertes, abgestimmtes und ausgewogenes Angebotesspektrum im Land insgesamt bilden. (…)
Solange wir staatliche Hochschulen haben, die mit öffentlich aufgebrachten Mitteln finanziert werden, ist es der Staat und nicht die einzelne Hochschule, die Rechtsverpflichtungen eingeht und dafür im Konfliktfall auch einstehen muss. (…)
Solange diese Verantwortlichkeit so geregelt ist, kann sich der Staat bei Grundsatzentscheidungen über hochschulische Angebotsstrukturen im Lande schlecht heraushalten.“