Maßnahme ist nur ein erster Schritt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Radikalenerlass“ des Sozialministeriums

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Ambitionen von Sozialministerin Manuela Schwesig, Rechtsextremisten von Kitas fernzuhalten. „Der im KiFöG verankerte Passus mit dem zugehörigen Erlass ist ein rechtsstaatlicher Weg, um Nazis von ihrem Ziel, schon bei kleinen Kindern ihr verfassungsfeindliches Gedankengut zu verbreiten, abzuhalten“, fasst Andreas Katz, bildungspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen. Niemand werde einer Gesinnungsprüfung unterzogen, es gebe aber eine rechtliche Handhabe bei einem Verstoß gegen die geforderte Selbstverpflichtung.

Allerdings sollte Manuela Schwesig diesen Erlass nur als einen ersten Schritt betrachten. „Ähnliche Regelungen müssen schnellstmöglich auch bei den Trägern von Jugendclubs, bei Sportvereinen, Jugendfeuerwehren und sonstigen Anbietern außerschulischer Aktivitäten auf den Weg gebracht werden“, fordert Katz. Wo keine gesetzliche Regelung greife, sollten Vereine aufgefordert werden, das Eintreten für den demokratischen Rechtsstaat in ihren Satzungen zu verankern. Nach dem Gleichheitsprinzip müsse dafür gesorgt werden, dass auch die Tagesmütter im Land sich per Selbstauskunft verpflichten, demokratische Grundsätze zu verfolgen.

„Rechtsextremismus muss mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden“, sagt Katz. So dürfe die regelmäßige Anfrage bei Jugendämtern sich nur auf Tatsachen beziehen. Jugendämter dürften nicht aufgefordert werden, Vermutungen über die demokratische Gesinnung von Trägern und deren Mitarbeitern anzustellen. Künftig soll bei Kita-Neugründungen und -Trägerwechseln mit der Verpflichtung zur Selbstauskunft bei Erziehern verhindert werden, dass die Verantwortung für private Kindergärten in die Hände von Rechtsextremisten gerät. Zusätzlich sollen die Jugendämter zur Stellungnahme aufgefordert werden, ob der Träger „Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit“ biete.