Massiver Eingriff in das Budgetrecht des Landtags

Rudolf Borchert: „Grundprinzipien der föderalen Ordnung werden durch Schuldenbremse in Frage gestellt.“

RBPAus Anlass der Beschlussfassung im Bundesrat am 12. Juni zum Thema Schuldenbremse erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rudolf Borchert:

„Ich begrüße es sehr, dass Ministerpräsident Sellering heute im Bundesrat der Schuldenbremse nicht zugestimmt hat.
Leider waren aber die Mehrheitsverhältnisse so, dass Mecklenburg-Vorpommern damit die Festschreibung eines absoluten Schuldenverbots für die Länder ab 2020 nicht verhindern konnte.

Die SPD-Landtagsfraktion steht nach wie vor dazu: es ist nicht nur ungerecht, dass unser strukturschwaches Bundesland nun zum Geberland werden soll, bloß weil wir in den letzten Jahren große Fortschritte in der Schuldentilgung erzielt haben.

Es kann auch nicht angehen, dass durch eine Grundgesetzänderung das Budgetrecht des Landtags so massiv beschnitten wird, dass es für die Länder ab 2020 kaum noch politische Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Jetzt gilt es, im Gespräch mit den demokratischen Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern konstruktive Vorschläge zu entwickeln, wie das Budgetrecht des Parlaments gesichert, die geltenden Verschuldungsregeln weiterentwickelt und die Basis für eine zukunftsorientierte Finanzpolitik gelegt werden kann.“

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht schließe Borchert ausdrücklich nicht aus.