CDU-Bildungsministerium bringt freie Schulen in M-V in Existenznot
Schwerin, 28. Juli 2010 – Die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft gesetzte Neuregelung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft gefährden nach Einschätzung des Verbands Deutscher Privatschulen Nord (VDP-Nord) die Existenz des Privatschulwesens. Nach Ansicht des Verbandes wird die neue Finanzhilfe einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Vor dem Hintergrund der kurzfristig in den Sommerferien bekanntgegebenen Fördersätze, müssen die gemeinnützigen Träger freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit massiven Einschnitten in das neue Schuljahr starten. Je nach Schulform sieht die neue Finanzierung Kürzungen um bis zu 30 Prozent bei allgemein bildenden Schulen vor. Im Bereich der beruflichen Schulen werden Personalkostenzuschüsse, je nach Ausbildungsgang und Schulträger, sogar um bis zu 65 Prozent im Vergleich zum Schuljahr 2009/2010 gekürzt. „Die Finanzhilfe in Mecklenburg-Vorpommern wird damit ihrem Verfassungsauftrag nicht mehr gerecht, ein freies Schulwesen zu gewährleisten.“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Privatschulen Nord (VDP-Nord).
Schneider ist sehr überrascht über die öffentliche Darstellung durch das Bildungsministerium, man habe gemeinsam mit den Schulträgern Lösungen gefunden: „Eine so emotionale Sitzung wie Ende vergangener Woche im Bildungsministerium habe ich noch nicht erlebt. Alle Schulvertreter zeigten sich außerordentlich empört über die massiven Kürzungen und den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Zahlen. So kurz vor dem neuen Schuljahr können die meisten Schulen nicht mehr reagieren. Selbst mit Anpassungen bei Personal- und Sachausgaben, für die gesetzliche Fristen einzuhalten sind, wird es vielen Schulen nicht möglich sein, auf die dramatischen Kürzungen zu reagieren.“ Die vom Bildungsministerium angekündigte ‚Anschubfinanzierung’ zur Überbrückung der fehlenden Übergangsfrist bezeichnet Schneider als „finanztechnische Spielerei“. Schneider: „Sonst monatlich ausgezahlte Ab-schläge werden in Tranchen zusammengefasst, um kurzfristig die Liquidität der gemeinnützigen Schulen zu erhöhen. Ich nenne das einen Weg in die geordnete Insolvenz.“
Die Behauptung des Ministeriums, der späte Zeitpunkt der Veröffentlichung sei auf den Wunsch der freien Schulen zurückzuführen, ebenso wie die Wahl des vergangenen Schuljahres als Berechnungsgrundlage, weist Schneider entschieden zurück: „Die schülerbezogene Lehrerstundenzuweisung, die die Basis der Finanzhilfeberechnung für freie Schulen ist, wurde erst im letzten Schuljahr eingeführt. Zahlen aus 2008 können daher überhaupt nicht genutzt werden.“ Auch die konkrete Berechnung der Schülerkostensätze bezeichnet Schneider als widersprüchlich: „Es kursieren erheblich voneinander abweichende Zahlen zum Beispiel bei den Personalausgaben an staatlichen berufsbildenden Schulen. Wir denken, dass die maßgeblichen Verordnungen auch in diesem Punkt vor Gericht nicht standhalten werden.“
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. vertritt freie Bildungseinrichtungen im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der freien Waldorfschulen und der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen.
VDP Nord e.V.