Mit der gestrigen (29.06.2011) Entscheidung des Landtages erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern erstmals in seiner Geschichte ein Lehrerbildungsgesetz.
„Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Lehrerbildung besteht seit vielen Jahren. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass es unserer Regierungskoalition gelungen ist, die Lehrerbildung in unserem Land umfassend zu modernisieren und erstmals in Mecklenburg-Vorpommern auf ein rechtlich stabiles Fundament zu stellen“, sagte Minister Henry Tesch gestern.
Das neue Gesetz regelt verbindlich den Gesamtkomplex der Lehrerbildung und stellt den inhaltlichen Zusammenhang der drei Phasen Lehramtsstudium, Vorbereitungsdienst und Fort- und Weiterbildung heraus.
Zudem werden nun Lehrämter in puncte der verschiedenen Bildungsabschnitte erstmals nicht mehr voneinander abgeschirmt sein. Weitere wesentliche im Gesetz verankerte Neuerungen sind u.a. die Einführung einer verpflichteten Studienberatung, die Einführung des Lehramtes an Beruflichen Schulen in Kooperation zwischen Universität und Fachhochschule, sowie die Mitverantwortung der Hochschulen bei der Absicherung des Lehrerbedarfs.
„Der gesamte Entwicklungsprozess des Lehrerbildungsgesetzes war geprägt von einem dialogischen Miteinander. Das Lehrerbildungsgesetz ist die unverzichtbare Grundlage für eine Lehrerbildung, die sowohl der perspektivischen Bedarfssituation als auch den inhaltlichen Modernisierungserfordernissen Rechnung trägt“, so Minister Tesch abschließend.
Auch der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, begrüßte den Beschluss. So sei das Gesetz ein gutes, das mit allen beteiligten Akteuren ausführlich diskutiert worden und durch eine solide parlamentarische Beratung gegangen sei. „Dass dabei auch Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden sind, ist Ausweis gelebter Demokratie und nichts Vorwerfbares“, sagte Brodkorb vor dem Plenum.
Harsche Kritik am Gesetzestext übte in der Vergangenheit die Opposition. Die Bündnisgrünen bezeichneten diesen sogar als „Todgeburt“, da der 13-seitige Gesetzestext mit über 60 Änderungsanträgen abgeandert wurde. Auch sprach sich u.a. der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Rostock gegen ein Lehrerbildungsgesetz aus.
red