CDU: Ermächtigungsgrundlage für Festsetzung von Parkgebühren fehlt

Der finanzpolitische Sprecher, Mathias Löttge, und der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Egbert Liskow, haben das unbemerkte Auslaufen der Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung von Parkgebühren als schwere finanzpolitische Panne der Ministerialverwaltung des Landes bezeichnet.

„So etwas darf nicht passieren. Im Verkehrsministerium des Landes arbeiten 176 Beamte und Angestellte. Dass hier nicht auffällt, wenn eine so wichtige Rechtsgrundlage entfällt, stimmt bedenklich“, so Mathias Löttge.

Es ist sei nicht erklärbar, wie die Parkgebühren-Festsetzungs-Verordnung ohne Reaktion zum 30. Juni 2009 auslaufen konnte. Es handele sich in jedem Fall um eine schwere Panne. In vielen Gemeinden fehle die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Parkgebühren über Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze. Zwar seien bestehende Satzungen rechtmäßig ergangen. Durch das Auslaufen der Verordnung sind diese nun jedoch unwirksam, weil die Ermächtigungsgrundlage ganz weggefallen sei, machten die Abgeordneten deutlich.

„Ich erwarte, dass das Verkehrsministerium nun umgehend eine neue Rechtsverordnung erlässt, um die Verunsicherung bei den Kommunen zu beenden. Wir brauchen Rechtssicherheit“, so Egbert Liskow.

„Wenn die bislang fehlende Rechtsgrundlage bei den Kommunen zu Rückforderungen von Parkgebühren oder auch fälschlich ergangenen Strafbescheiden führt, muss geprüft werden, wer für diesen Schaden aufzukommen hat“, machte Mathias Löttge deutlich.

Jutta Hackert