Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mathias Löttge, hat den erzielten Kompromiss bei der Erbschaftsteuer als vertretbar bezeichnet.
Es sei der CDU gelungen, die Familien weitgehend vor staatlichem Zugriff im Erbfall zu schützen.
„Der erzielte Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform ist vor allem ein Erfolg für die Familien. Ob beim selbst genutzten Wohneigentum oder im Rahmen der unternehmerischen Nachfolgeregelung, dem Staat sind nun klare Grenzen bei der Besteuerung des Familieneigentums gesetzt. Das begrüße ich außerordentlich“, so Mathias Löttge.
„Bei der Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum wird es künftig bei einer Wohnfläche von unter 200 Quadratmetern gar keine Erbschaftsteuer geben. Zudem wird für sonstiges Vermögen zusätzlich ein Freibetrag von 500.000 Euro für Ehepartner sowie von 400.000 Euro für Kinder eingeführt.
Familienbetriebe sind das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Daher ist es nur konsequent, diese bei der Vererbung und Weiterführung nicht zu besteuern und damit in der Existenz zu gefährden. Damit wird auch künftig der allergrößte Teil der Familien in Mecklenburg-Vorpommern geschützt sein.
Etwaige Einnahmeverluste für unser Land sehe ich nicht. Aufgrund des in den kommenden Jahren bundesweit deutlich steigenden Erbvermögens, werden auch die öffentlichen Einnahmen aus der Erbschaftsteuer das heutige Niveau erreichen. An dieser Stelle darf nicht zu kurzfristig gedacht werden, denn ein vererbtes Unternehmen, dass ohne Erbschaftsteuer weitergeführt werden kann, ist mir lieber, als eines, das der Staat mit seinem Zugriff in die Pleite treibt“, so Mathias Löttge abschließend.