Holter: Schuldenbremse nicht in Landesverfassung verankern
Der dringende Appell des DGB-Bezirksvorsitzenden Nord, Uwe Polkaehn, an die demokratischen Abgeordneten im Landtag, die so genannte Schuldenbremse nicht in die Landesverfassung aufzunehmen, bestätigt die erheblichen inhaltlichen, verfahrenstechnischen und verfassungsrechtlichen Bedenken der Linksfraktion.
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht keinerlei Handlungsbedarf, die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, denn sie wird erst ab 2020 wirksam“, erklärte der Vorsitzende der Linksfraktion, Helmut Holter, am Dienstag. Die Gewerkschaften hätten vollkommen Recht, wenn sie sagen, dass die Schuldenbremse ein untaugliches Mittel einer klugen und verantwortlichen Haushaltskonsolidierungspolitik ist. „Wir teilen auch die Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände, dass die Schuldenbremse am Ende zu Lasten der Kommunen gehen wird und die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger noch weiter eingeschränkt werden“, so Holter. Die Schuldenbremse bleibe so lange ein Vertrag zu Lasten Dritter, solange eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen nicht gewährleistet ist.
„Platte Verschuldungsverbote sind keine Lösung für das Problem Staatsverschuldung“, so Holter. Selbstverständlich seien stabile Haushalte erforderlich, denn nur so bleibe Politik handlungsfähig. „Dazu brauchen wir aber vorrangig eine gerechte Steuerpolitik, die Konzerne und Spitzenverdiener stärker an den öffentlichen Aufgaben beteiligt.“
Quelle: Fraktion DIE LINKE im Landtag M-V