Linksfraktion unterstützt Klage gegen Verordnung zu Kopfnoten

Der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Andreas Bluhm, begrüßt ausdrücklich die Ankündigung des Landeselternrates, vor dem Oberverwaltungsgericht eine Normenkontrollklage gegen die „Verordnung über die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens“ einzureichen.


„Wir teilen die Auffassung des Landeselternrates und der GEW, dass die vorliegende Verordnung nicht den Vorgaben des geltenden Schulgesetzes  entspricht“, erklärte Bluhm am Dienstag. Darin würden Noten oder notenähnliche Bewertungsgrade ausgeschlossen. Die Beurteilung müsse vielmehr durch „schriftlich differenzierte Aussagen“ erfolgen.

„Es sind noch längst keine gesetzlichen Grundlagen, wenn der Bildungsminister erklärt, dass er mit der Verordnung die Vorgaben des Koalitionsvertrages sowie des Konzepts zur Selbstständigen Schule umsetzen will“, sagte Bluhm. „Offenbar sollte die Verordnung im Vorgriff auf die Novelle des Schulgesetzes veröffentlicht werden – aus unserer Sicht ein klarer Rechtsverstoß“, so Bluhm.

Bereits in mehreren Fällen seien unterhalb der gesetzlichen Vorgaben Änderungen vorgenommen worden, die mit dem Schulgesetz nicht vereinbar sind. Als Beispiele nannte Bluhm die Aufhebung der Festlegung, an den staatlich anerkannten Musikgymnasien nur zwei Eingangsklassen zu bilden, oder die Abschaffung der Prüfungen in der Klasse 10 an den Gymnasien“, sagte Bluhm. „Es ist an der Zeit, dass der Bildungsminister in die Schranken gewiesen wird, zumal gerade im jüngsten Fall zahlreiche rechtliche Bedenken geäußert wurden.“