Linksfraktion legt Musikschulgesetz M-V vor

Nach Ansicht der Linksfraktion sollten die 19 öffentlich geförderten Musikschulen im Land nach einem Musikschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (MuSchG M-V) arbeiten können. Der kulturpolitische Sprecher, Torsten Koplin, kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf seiner Fraktion für die kommende Landtagssitzung an.

„Mit dem Gesetz sollen der Bedeutung und Eigenständigkeit der Musikschulen in der Bildungs- und Kulturlandschaft Rechnung getragen werden“, erklärte Koplin. Die Besonderheit dieser Schulen bestehe darin, dass sie vielfältige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen, sowohl in bildungspolitischer als auch in kultur-, sozial-, jugend- und familienpolitischer Hinsicht. Damit seien sie keiner der sonstigen Bildungseinrichtungen eindeutig zuzuordnen.

„Zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Lehrerschaft und Eltern, aber auch des Landkreistages haben deutlich gemacht, dass ein Musikschulgesetz wünschenswert und sinnvoll ist“, so Koplin. Die öffentlich geförderten Musikschulen des Landes, an denen etwa 17 500 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, bräuchten eine höhere Planungssicherheit als dies über eine Richtlinie möglich ist. „Dies gilt nicht nur für die Fördermittel des Landes, die um 550 000 Euro erhöht werden sollen, sondern auch für die Erhaltung und weitere Erhöhung der Qualität an den Musikschulen“, sagte Koplin. Deshalb solle ein Namensschutzverfahren für „Staatlich anerkannte Musikschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern“ auf der Grundlage eines vom Land bestätigten Bildungskonzepts eingeführt werden.

„Nicht zuletzt wirkt die ernsthafte Beschäftigung mit der Vielfalt der Kulturen, wie sie in besonderem Maße in den Musikschulen geleistet wird, rechtsextremistischen Einflüssen nachhaltig entgegen“, betonte Koplin.