Linke: Sozialhilfefinanzierungsgesetz wird Anforderungen nicht gerecht

Nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller, ist das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, das heute im Sozialausschuss abschließend beraten wurde, eine rein fiskalische Fortschreibung des bestehenden Gesetzes und wird den Anforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht.

„Das Gesetz wurde im Eilzugtempo durch den Landtag gejagt, kommt dennoch neun Monate zu spät und weist keinerlei inhaltliche Weiterentwicklung auf“, erklärte Frau Müller am Dienstag in Schwerin. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz sei die Chance vertan worden, dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ konsequent gerecht zu werden. „So wird die Einrichtung von Pflegestützpunkten weiter auf die lange Bank geschoben, die dafür eingeplanten Mittel sind bereits anderweitig ausgegeben“, kritisierte Frau Müller. Bereits heute sei absehbar, dass die Kommunen auch im Jahr 2012 monatelang mit Abschlägen auf der Basis von 2011 arbeiten müssen und dies bei völlig veränderten Kreisstrukturen.

„Wie alle Fachleute in der Anhörung fordert meine Fraktion die Landesregierung auf, noch in dieser Legislatur eine grundlegende Novellierung des Gesetzes vorzulegen und dringend zu lösende Aufgaben nicht in das Jahr 2013 zu verschieben“, so Irene Müller.