Linke: Miteinander reden ist besser als übereinander reden

Zur Pressemitteilung von Helmut Holter, dem Vorsitzenden der Linksfraktion im Landtag erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Dr. Marianne Linke:

„Herr Holter war gestern nicht im Landtag zugegen, hat meine Rede also nicht gehört. So darf ich noch einmal wiederholen, dass meines Erachtens der neue Absatz im KiföG, wonach Kindertageseinrichtungen auch Stätten der „Werteerziehung, Ethik und Religion“ sein sollen, bezüglich des Passus „Religion“ nicht meinem Verständnis vom Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes entspricht: ‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht’. Dieses Elternrecht in Verbindung mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit aus Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes begründet eben auch, dass Kinder bis zu ihrer Religionsmündigkeit durch ihre Eltern vertreten werden. So heißt es im § 1 Satz 1 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung: ‚Über religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen.’ Mit 14 Jahren kann ein Kind dann selbst entscheiden, in welchem Bekenntnis es erzogen werden will. Eltern haben aus diesem Grunde seit Einführung des Kindertagesförderungs-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2004 ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie ihr Kind zum Beispiel in einer konfessionellen Einrichtung betreut sehen wollen. In einem Land, in dem sich nur 25 % der Bevölkerung selbst als religiös bezeichnen (FAZ vom 04.07.2010), wollen viele Eltern ihre Kinder nicht in so frühem Alter durch andere  religiös beeinflusst oder gar missioniert sehen.“

Die oben beschlossene Passage wurde erst im Rahmen der verkürzten Anhörung des Kindertagesförderungsgesetzes durch die Vertreter der Evangelischen und Katholischen Kirchen am 21.06.2010 eingefordert und gestern nun ohne vorherige öffentliche Diskussion von der Koalition beschlossen.