Leonhard: Nächste Klatsche für ehemalige Rot-Schwarze Bundesregierung

Bundesverfassungsgericht wahrt Bürgerrechte

Gino Leonhard, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz, die Bürgerrechte und das Grundgesetz! Die unersättliche Datensammelwut der ehemaligen Rot-Schwarzen Bundesregierung hat sich die Klatsche des Bundesverfassungsgerichtes verdient. Praktische und verfassungsrechtliche Gegenargumente wurden im Gesetzgebungsverfahren ignoriert und der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet.

Eine Speicherung von Daten, die bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen lassen, die in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen ermöglichen, darf es nicht geben! Die von der FDP initiierte Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Schwarz-Gelben Bundesregierung, die Zugriffe aus der Vorratsdatenspeicherung auf die Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zu beschränken, hat sich als richtig erwiesen.

Die Vorgaben des Gerichtes, die eine Speicherung und Nutzung von Daten nur unter besonders strengen Vorgaben erlauben, sind nun umzusetzen. Ich vertraue darauf, dass die neue Bundesregierung das Urteil mit deutlich mehr Sachverstand und dem notwendigen Respekt unserer Verfassung gegenüber umsetzt. Dabei wird auch der notwendige Ausgleich zwischen der Einhaltung unserer Bürgerrechte und der Nutzung technischer Möglichkeiten zur Abwendung konkreter Gefahren beachtet werden.“

Sascha Zimmermann