Landwirtschaftsminister unterstreicht Bedeutung der Tierproduktion

Backhaus: Antrag der Fraktion Die Linke unzutreffend und unbrauchbar

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat in der heutigen Landtagsdebatte den Antrag der Fraktion Die Linke „Nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume durch regionale Vielfalt sichern“ als unzutreffend und aufgrund falscher Lösungsansätze als unbrauchbar zurückgewiesen. Mecklenburg-Vorpommern sei ein durch die Agrarwirtschaft geprägtes Bundesland. Die Landschaft werde nur durch eine nachhaltige landwirtschaftliche Flächennutzung erhalten. Die Existenz der Dörfer und eine ländliche Infrastruktur sichere man durch die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum selbst. „Deshalb müssen die bestehenden Potentiale für die landwirtschaftliche Veredlungsproduktion über Tierhaltung oder Bioenergieanlagen ausgebaut werden“, unterstrich der Minister und untermauerte dies mit Zahlen: So werden bezogen auf einen Hektar landwirtschaftliche Fläche mit reinem Marktfruchtbau Umsatzerlöse von 1000 Euro erzielt. Wird das erzeugte Getreide als Futtergetreide genutzt und Mastgeflügel oder Mastschweine erzeugt, erhöht sich der Umsatzerlös je ha auf 2000 bis 3000 Euro.

„Mit der Veredlung der landwirtschaftlichen Rohstoffe in unserem Land in neuen Veredlungsanlagen erhöhen wir die Wertschöpfung erheblich und schaffen in diesem Zusammenhang durch Produktion finanzierte Beschäftigung“, so Backhaus. So werden je 100 ha Ackerbau ca. 0,8 Arbeitskräfte benötigt. Durch Veredlung und Geflügelfleischproduktion erhöht sich der Arbeitskräfteeinsatz auf 1,4 und 100 Kühe, die 100 ha als Futterfläche nutzen, bedeuten 2 Voll- Arbeitskräfte.

„In Deutschland werden 26 Mio. Schweine gehalten, in Mecklenburg-Vorpommern 768.000. Wenn die Besatzdichte Deutschlands flächenmäßig auf M-V hochgerechnet wird, könnten im Land 2 Mio. Schweine gehalten werden, bei Rindern könnte der Besatz von 559.000 auf 1 Mio. Stück erhöht werden, bei Legehennen von 1, 9 Mio. auf 3,1 Mio. Stück. Das würde fast 4.000 Arbeitsplätze nach sich ziehen, die hierdurch direkt in der Produktion entstehen könnten.Hinzu kämen noch einmal 16.000 Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich, wie zum Beispiel in der Futtermittelwirtschaft, in der Schlachtung oder in der Fleischverarbeitung“, argumentiert der Minister.

Während in MV der Besatz mit Schweinen nur etwa ein Drittel des Bundesdurchschnitts beträgt, liegt dieser in Niedersachsen bei 200 %, also dem Sechsfachen unseres Landes. Ähnlich sieht es beim Geflügel aus. „Ich denke keiner hier im Saale ist der Auffassung, dass in Niedersachsen kein Tourismus mehr stattfindet und ein Leben im ländlichen Raum unerträglich wäre“ unterstrich der Minister und forderte eine sachliche Diskussion zu den geplanten Tieranlagen.

Derzeit laufen in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt 17 Genehmigungsverfahren für Anlagen der Geflügel- und Schweinemast. Neugenehmigungen nach § 4 BImschG werden derzeit für 12 Geflügelmastanlagen und 3 Schweinemastanlagen durchgeführt. Im Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG befinden sich derzeit 2 Anlagen der Schweinemast. Von den laufenden Verfahren sind derzeit keine bei Gericht anhängig.

Der Minister ging in seiner Rede auf die Genehmigungsverfahren und die Aufgabe der Genehmigungsbehörde ein.  So spiele im Verfahren die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zur Beurteilung der Erheblichkeit und Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen aus Anlagen eine Rolle. Die aktuelle GIRL M-V stützt sich auf ein entsprechendes Regelwerk der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz von 2004, das 2008 wegen neuer Erkenntnisse zur Beurteilung von Gerüchen aus Tierhaltungsanlagen überarbeitet wurde. Dabei wurde festgestellt, dass Gerüche von Rinder weniger belästigend und Gerüche von Geflügel stärker belästigend sind. „Überraschend war, dass die Geruchsqualität „Schwein“ im Verhältnis zu Industriegerüchen weniger belästigend wirkt. Dieses tierartspezifische Belästigungspotential wird in der überarbeiteten GIRL berücksichtigt,  indem Geflügelmast strenger als bisher bewertet wird. Die Rinder- und Schweinehaltung kann dagegen günstiger bewertet werden.  Eine  Veröffentlichung der überarbeiteten GIRL im Amtsblatt werde im dritten Quartal 2010 erfolgen. Bei den derzeit laufenden Genehmigungsverfahren werd die GIRL aber bereits herangezogen.

Minister Backhaus unterstrich in der Debatte, dass Tierproduktions- und Bioenergieanlagen im ländlichen Raum so konfliktarm und standortangepasst wie nur möglich errichtet werden sollten. Die Nachhaltigkeit könne nur im Zusammenwirken von Ökonomie, Ökologie und Sozialem erreicht werden. „Ökologie bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Umweltvorgaben zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt und zur Erfüllung der besonderen Natur- und Umweltvorschriften insbesondere der EU in unserem Bundesland eingehalten werden. Ökonomie heißt hierbei, dass neue Tierproduktionsanlagen von ihrer Größe und von ihrem Produktionsverfahren her heute und im Durchschnitt der kommenden zwanzig Jahre am Markt wettbewerbsfähig betrieben werden können.
Soziale Belange werden für mich durch Anlagen berücksichtigt,
• die so weite Abstände zur Wohnbebauung einhalten, dass die ländliche Bevölkerung nicht bis an die Schwelle des gesetzlich Zulässigen hinsichtlich Lärm oder Geruch beeinträchtigt wird,
• die durch ihre Standortwahl keine besondere Verkehrsbelastung für die Dorfbevölkerung bedeuten und
• die so wirtschaftlich betrieben werden, dass auskömmliche Löhne für die dort Beschäftigten gezahlt werden können.“

Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke greife keines dieser Kriterien auf. Weiterhin verkenne der vorliegende Antrag die tatsächliche Rechtsregelungen des Baurechts und die Folgen der angestrebten Änderung im Baugesetzbuch völlig. „Ein Antrag an die Landesregierung, der zwar ein aktuelles und Teile der Bevölkerung emotional stark berührendes Thema aufgreift, in der Sache und in den Lösungsansätzen aber fehlschlägt“, muss abgewiesen werden“, so der Landwirtschaftsminister abschließend.