Landtagsanträge der Opposition sind nicht zielführend

Koalition wird bis zum Sommer ein europarechtskonformes Vergabegesetz erarbeiten

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Jochen Schulte, betonte heute in der Landtagsdebatte, dass Tariftreuegesetze auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum niedersächsischen Landesvergabegesetz weiterhin zulässig bleiben. Der EuGH hatte in seiner jüngsten Entscheidung nur noch einmal klargestellt, dass Tariftreueregelungen durch den Gesetzgeber nicht zur Ungleichbehandlung ausländischer Unternehmen missbraucht werden dürfen.

„Die SPD-Fraktion in M-V arbeitet schon seit längerer Zeit an einem Landesvergabegesetz. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner verständigt, bis zur Sommerpause ein Vergabegesetz für M-V auf den Weg zu bringen. Aus unserer Sicht ist kein Grund ersichtlich, warum dieser Zeitplan gefährdet sein sollte. Demnächst werden wir den Entwurf fraktionsintern und anschließend mit unserem Koalitionspartner beraten“, so Jochen Schulte. „Und selbstverständlich werden wir bei der Ausarbeitung des Gesetzes dafür Sorge tragen, dass auch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Berücksichtigung findet.“

Inhaltlich orientieren sich die Sozialdemokraten weiterhin an folgenden Zielen: Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Lohndumping soll entgegengetreten werden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen einen ausreichenden Lohn zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten und nicht auf zusätzliche Leistungen als „Aufstocker“ angewiesen sein und kleine und mittelständische Unternehmen sollen bei der öffentlichen Auftragsvergabe soweit wie möglich in den Mittelpunkt gerückt werden, ohne sie durch übermäßigen bürokratischen Aufwand zu belasten.

„Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist“, so Jochen Schulte abschließend, „daher aus Sicht der SPD-Fraktion völlig überflüssig. Und der Antrag der FDP steht unserem Anliegen ganz klar entgegen. Deshalb lehnen wir beide Anträge ab.“