Landtag zieht erste Konsequenzen aus Kritik am Bologna-Prozess

Mathias Brodkorb: Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen soll per Gesetz vereinheitlicht und die Prüfungsdichte verringert werden

In der heutigen Landtagsdebatte stehen in verbundener Aussprache auch drei Anträge zum Hochschulbereich zur Debatte. Die Koalitionsfraktionen hatten dabei die Regierung aufgefordert, künftig alle zwei Jahre Effizienzanalysen für die Hochschulen des Landes vorzulegen und hierbei auch Aspekte des Bologna-Prozesses abzubilden. Darüber hinaus fordern SPD und CDU die Landesregierung auf, bei einer anstehenden Novellierung des Landeshochschulgesetzes eine Musterprüfungsordnung einzuführen und in diesem Zusammenhang die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine Begrenzung der Prüfungsdichte vorzusehen. Hierzu erklärte heute der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb, in Schwerin:

„Die Kritik am Bologna-Prozess richtet sich nicht zuletzt darauf, dass zwar eigentlich europaweit ein einheitliches Hochschulsystem geschaffen werden soll, am Ende aber doch alle Hochschulen ihren eigenen Weg gehen. In der Konsequenz werden Prüfungs- und Studienleistungen zwischen den Hochschulen häufig nicht anerkannt. Wir halten es daher für notwendig, in diesem Bereich wieder zu einheitlichen Maßstäben zu kommen. Es kann nicht sein, dass jede Hochschule ihre eigenen Regeln aufstellt. Die Rechtssicherheit für die Studierenden muss Vorrang haben. Durch eine Musterprüfungsordnung, die diese Maßstäbe formuliert, kann dies abgesichert werden. Darüber hinaus sollen Instrumente geschaffen werden, die die Prüfungsdichte an den Hochschulen auf ein Mindestmaß begrenzen.“