Landtag beschließt Gesetz zur Fortsetzung des Bürokratieabbaus im Verwaltungsbereich
Justizministerin Kuder: Verfahrensabläufe in der Verwaltung weiter vereinfachen und veschlankenDer Landtag hat heute das Siebte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll der Bürokratieabbau im Verwaltungsbereich fortgesetzt werden. Der Landtag hatte im Jahr 2006 beschlossen, das vor einer verwaltungsgerichtlichen Klage zwingend vorgesehene Widerspruchsverfahren in einigen Bereichen abzuschaffen, etwa beim Staatsangehörigkeitsgesetz. In anderen Bereichen, vor allem bei Baugenehmigungsverfahren, wurde ein Wahlrecht des Betroffenen eingeführt, ob er ein Widerspruchsverfahren einleitet oder sofort Klage erhebt. Die Regelungen waren jedoch bis zum 31.12.2008 befristet und werden mit dem nun beschlossenen Gesetz bis zum 30.06.2011 verlängert.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Die Bürger haben vor allem bei Baugenehmigungsverfahren vom Optionsmodell Gebrauch gemacht und auf ein Widerspruchsverfahren vor Klageerhebung verzichtet. Hierdurch konnte die Verfahrensdauer regelmäßig verkürzt werden. Diesen Weg der Vereinfachung und Verschlankung von Verwaltungsverfahren gilt es fortzusetzen. Deregulierung und Bürokratieabbau sind auch in Zukunft eine Daueraufgabe der Landesregierung.“