Landtag berät über Neuerung der Kommunalverfassung

Wolf-Dieter Ringguth:  Novelle der Kommunalverfassung stärkt die Kommunen

„Die kommunalen Körperschaften stehen, wie auch das Land, vor erheblichen Herausforderungen. Die Novellierung der Kommunalverfassung reagiert darauf und wird ein Baustein dafür sein, die Kommunen zukunftsfähiger zu machen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dieter Ringguth zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Kommunalverfassung.

„Mit der Novelle führen wir u. a. die Anstalt des öffentlichen Rechts ein. Mit dieser Unternehmensform wird den Kommunen ein Werkzeug in die Hand gegeben, um unternehmerisch aufzutreten, ohne dass dies eine generelle Ausweitung des wirtschaftlichen Handelns der Kommunen zur Folge hat. Mit der Regelung werden also die Möglichkeiten des Auftretens nach außen erweitert. Wichtig ist, dass die Kommunen auch künftig den bisherigen Zulässigkeitsbeschränkungen für wirtschaftliches Handeln unterliegen. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass die Auswirkungen des Handelns auf die mittelständische Wirtschaft und auf das Handwerk berücksichtigt werden sollen. Die in dem Gesetzentwurf festgehaltenen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung sind ein guter Kompromiss zwischen den Interessen von Wirtschaft und Kommunen.

Wir werden die Novelle in der kommenden Woche erstmals im Landtag beraten. Der federführende Innenausschuss wird sich nach der Überweisung intensiv mit der Kommunalverfassung befassen. Dort haben alle  Beteiligten die Gelegenheit, ihre Positionen umfassend darzulegen.  Sollten sich aus der Anhörung heraus Änderungsbedarfe abzeichnen, werden wir uns diesen nicht verschließen“, zeigte sich der Parlamentarische Geschäftsführer Wolf-Dieter Ringguth sicher.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion