Landkreis Uecker-Randow kann vorläufige Haushaltsführung beenden

Das Innenministerium hat dem Landkreis Uecker-Randow seine Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2011 übermittelt. Nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung durch den Landkreis ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet.

Nach Einschätzung des Innenministeriums ist die Haushaltslage des Landkreises weiterhin sehr kritisch und die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises derzeit nicht gegeben. Die Haushaltssatzung weist im laufenden Jahr eine Deckungslücke in Höhe von 12,5 Mio. EUR aus. Damit erhöht sich der Gesamtfehlbetrag des Landkreises einschließlich der angehäuften Fehlbeträge aus den Vorjahren auf 63,6 Mio. EUR. Um trotz dieser schwierigen finanziellen Situation vor allem die pflichtigen und unaufschiebbaren Aufgaben absichern zu können, hat das Innenministerium dem Landkreis Uecker-Randow die notwendigen Genehmigungen zur Haushaltssatzung 2011 erteilt, damit neue dringende Investitionen in Angriff genommen werden können. „Der Landkreis kann nun für die Schulen benötigte Unterrichtsmittel anschaffen und geplante Baumaßnahmen, insbesondere an den Gymnasien Pasewalk und Löcknitz, umsetzen. Mit Hilfe umfangreicher Fördermittel sind außerdem wesentliche Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen möglich“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Quelle: Innenministerium