Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist auf dem Weg der Haushaltssanierung

Innenministerium trifft Entscheidungen zur ersten Nachtragshaushaltssatzung 2007 und zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts

Das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde hat dem Landkreis Mecklenburg-Strelitz seine Bewertung zur ersten Nachtragshaushaltssatzung 2007 und zur Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzepts übermittelt. Auf Grundlage von Anordnungen des Innenministeriums war der Landkreis Mecklenburg-Strelitz gehalten, eine ausgeglichene Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen. Zudem sollte eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aufzeigen, wie der Haushaltsausgleich erreicht wird und vorhandene Fehlbeträge abgebaut werden können.

„Auch wenn die Zielsetzung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2007 mit einem Fehlbedarf von 1,495 Mio. EUR verfehlt wird, bringt das Haushaltssicherungskonzept den Landkreis jetzt auf den Weg der dringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung“, so Innenminister Lorenz Caffier. Insbesondere durch strikte Ausgabenbegrenzung und eine Erhöhung der Einnahmen kann der Landkreis Mecklenburg-Strelitz mit der Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzepts aufzeigen, wie mit dem Haushaltsjahr 2008 neuen Fehlbeträge vermeiden werden. Die aufgelaufenen Altfehlbeträge sollen bis zum Jahr 2010 abgebaut werden.

Diese Entwicklung würdigt Innenminister Lorenz Caffier positiv, obgleich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises auch weiterhin als weggefallen einzuschätzen ist. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen konnten deshalb nur teilweise genehmigt werden, um unabweisbare Investitionen abzusichern. Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist nunmehr gefordert, die geplanten Maßnahmen zur Sanierung des Haushalts konsequent umzusetzen und den eingeschlagenen Konsolidierungskurs erfolgreich weiterzuverfolgen.