Landkreis Ludwigslust arbeitet auf Basis der Doppik

Der Landkreis Ludwigslust ist der erste Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern, der in diesem Jahr mit einer genehmigten Haushaltssatzung auf Basis der Doppik arbeiten kann.

Das Innenministerium hat nach Prüfung des vom Kreistag Ende April 2010 beschlossenen Haushalts den Weg dafür frei gemacht.

Der Landkreis Ludwigslust hatte sich frühzeitig entschieden, die Potentiale der kommunalen Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) für die Haushaltswirtschaft zu nutzen. Ebenso wie Parchim und Nordwestmecklenburg gehört der Landkreis Ludwigslust zu den Frühstarterlandkreisen. Sie haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bereits zwei Jahre vor dem regulären Umstellungstermin (01.01.2012) ihr Rechnungswesen bereits seit dem 01.10.2010 nach den Regeln der kommunalen Doppik zu führen. Innenminister Lorenz Caffier: „Von den Erfahrungen der Frühstarterlandkreise können später alle anderen Landkreise profitieren. Hier wird echte Pionierarbeit geleistet.“

Der Landkreis Ludwigslust ist finanziell leistungsfähig, wenn auch noch mit Einschränkungen. Die Liquidität kann aus eigener Kraft gesichert werden, umfangreiche Investitionen sind auch ohne Kredite möglich. Am fehlenden Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird aber auch deutlich, dass der Landkreis sein Vermögen aufbraucht. Die laufenden Erträge decken den Werteverzehr nicht vollständig ab. „Hier öffnet uns die Doppik die Augen und mahnt uns, durch eine solide und verantwortungsvolle Politik Verantwortung auch für folgende Generationen zu übernehmen“, so der Minister.

Das doppische Rechnungssystem orientiert sich an den Regelungen der doppelten Buchführung nach dem Handelsrecht, trägt aber zugleich den Besonderheiten der öffentlichen Finanzwirtschaft Rechnung. Deshalb spricht man auch von der kommunalen Doppik. Sie löst die bisherige Kameralistik ab. Mit der Einführung folgt Mecklenburg-Vorpommern einem Beschluss der Innenministerkonferenz, nach dem diese Reform in allen Bundesländern umgesetzt werden soll.

Bei der kommunalen Doppik handelt es sich um ein Ressourcenverbrauchskonzept, das zudem die Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung erleichtert und damit neue Steuerungsmöglichkeiten eröffnet. Durch die Entscheidung für das doppische Rechnungssystem wird es außerdem möglich, die Jahresabschlüsse der Kommune und ihrer Gesellschaften zu einem Gesamtabschluss zusammenzufassen. Das soll den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung einen rascheren Überblick über die gesamte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune verschaffen.

Für die Umstellung in den Kommunen ist eine Übergangszeit von 2008 bis Ende 2011 vorgesehen. Spätestens ab 2012 sollen alle Verwaltungen im Land nach kaufmännischen Gesichtspunkten arbeiten.