Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete tritt in Kraft

Verordnung schafft Rechtssicherheit und vereinfacht Genehmigungsverfahren

„Der Erlass der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern war zur Umsetzung der europäischen Vorschriften erforderlich. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung wird der Schutz eines bedeutenden Teils des europäischen Naturerbes sichergestellt“, so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus anlässlich ihrer Veröffentlichung. In diesen Gebieten dürfen Ausnahmegenehmigungen für Vorhaben mit besonderer Bedeutung nur unter Beachtung von notwendigen Auflagen zum Schutz der betroffenen Vogelarten erteilt werden, um so zu negative Auswirkungen auf die Vogelarten und ihre Lebensräume zu vermeiden bzw. zu kompensieren.

„Die Vogelschutzgebietslandesverordnung war für mich der beste und effektivste Weg zur Erfüllung unserer Verpflichtungen, denn anderenfalls hätten alle 60 Vogelschutzgebiete einzeln unter Naturschutz gestellt werden müssen. Das hätte zweifelsfrei viele Jahre in Anspruch genommen“, ist sich der Minister sicher. Er weist darauf hin, dass die Verordnung Rechtssicherheit schafft und durch klarere Vorgaben zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren beitragen kann. Darüber eröffnet die Vogelschutzgebietslandesverordnung genügend Spielraum für den Einsatz sogenannter kooperativer Instrumente, wie zum Beispiel den Vertragsnaturschutz.

Am 5. Juli 2011 hat das Kabinett der Landesregierung der von Umweltminister Backhaus vorgelegten Vogelschutzlandesgebietsverordnung und ihrer Veröffentlichung zugestimmt. Sie erschien gestern in einer Sonderausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes Mecklenburg-Vorpommern und tritt  am heutigen 21. Juli 2011 in Kraft.

Hintergrund:

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Unterschutzstellung der Europäischen Vogelschutzgebiete abgeschlossen. Mit diesem Verfahren erfolgte ausschließlich eine Umsetzung der Europäischen Vogelschutzgebiete in nationales Recht.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung hatten alle betroffenen Gemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Auch alle Bürger konnten diese Möglichkeit nutzen, da der Entwurf der Verordnung mit Anlagen und Detailkarten für die Dauer eines Monats in allen betroffenen kreisfreien Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern sowie zusätzlich auch in den staatlichen und kommunalen Naturschutzbehörden ausgelegen hat und darüber hinaus im Internet eingesehen werden konnte. Im Rahmen dieser Beteiligung sind mehr als 200 Stellungnahmen eingegangen. Sie wurden intensiv geprüft und in die Abwägung einbezogen.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz