Landesregierung ignoriert Probleme bei den Hartz-IV-Regelsätzen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „Stromkosten und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII“ (Drs. 6/3769) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Offenbar sind der Landesregierung die etwa 136 800 Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, um ihr Existenzminimum zu sichern, völlig egal.

Mit Ausnahme des vergangenen Jahres lag der Strompreis in MV kontinuierlich über dem Bundesdurchschnitt und ist seit 2007 um 34,8 Prozent gestiegen. Dagegen wurde der im Regelsatz enthaltene Anteil für Strom lediglich um 18,8 Prozent oder 4,09 Euro angehoben. Das ficht die Landesregierung nicht an, und auf die Frage, ob es in MV vergleichbare Entwicklungen auch bei anderen Ausgaben des Regelsatzes gibt, wird erst gar nicht geantwortet. Die Landesregierung ignoriert auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014. Darin wurde festgestellt, dass die Hartz-IV-Leistungen derzeit zwar noch verfassungsgemäß sind. Die Richter mahnten aber auch an, dass Preissteigerungen etwa beim Strom, aber auch Anschaffungen wie Kühlschrank oder Waschmaschine berücksichtigt werden müssen. Dennoch ignoriert die Landesregierung die Probleme bei den Hartz-IV-Regelsätzen.

Bei der Debatte um die Armutsbekämpfung spielt gerade in MV die Situation der Hartz-IV-Haushalte eine besondere Rolle. Es ist dringend geboten, dass sich die Landesregierung auch auf Bundesebene mehr um die Belange dieser Menschen kümmert, zu denen immerhin auch rund 45 000 Kinder und Jugendliche gehören. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene unverzüglich für Regelungen einsetzt, die der Lebenswirklichkeit entsprechen. Sie darf nicht länger darauf warten, dass sich die Probleme von allein erledigen.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE im Landtag M-V