Landesregierung gräbt den Unternehmen das Wasser ab

„Auf der Suche nach neuen Finanzquellen gräbt das Land unseren Unternehmen sprichwörtlich das Wasser ab.

Bei der bereits arg gebeutelten Bauwirtschaft, wie auch bei der rohstoffgewinnenden Industrie und der Hoffnungsbranche Ernährungswirtschaft soll offenbar mit einer drastischen Anhebung der Wasserentnahmegebühr der Landeshaushalt neu betankt werden. Dadurch würden Arbeitplätze auf der Kippe stehen, die Unternehmen und Staat bislang in der Krise retten konnten. Unvernünftiger könnte eine Gesetzesänderung kaum ausfallen“, kommentierte Hans-Dieter Bremer, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag (08. Dezember 2009) in Schwerin die geplante Anhebung der Wasserentnahmegebühren im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011.

Eine fast 300-prozentige Gebührenerhöhung könne nicht als „moderat“ bezeichnet werden, so Bremer. Sie stelle in schwierigen Zeiten eher eine zusätzlich belastende Steuer für die kleinen und mittleren Unternehmen im Land dar. Dieser Kostenfaktor bedeute für viele der betroffenen Betriebe klare Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Bundesländern, in denen entweder von einer solchen Landessteuer abgesehen werde oder in denen für besonders betroffene Wirtschaftsbereiche Ausnahmeregelungen bestünden.

Das steigende Entgelt werde zu einer spürbaren Verteuerung des Bauens führen. In vielen Fällen träfe dies nicht nur private, sondern auch öffentliche Auftraggeber. Damit würden Entgelteinnahmen von einem öffentlichen Haushalt für zusätzliche Ausgaben in einen anderen öffentlichen Haushalt umgeschichtet, ohne das damit ein konkreter Nutzen verbunden wäre.

„Die Argumentation der Landesregierung, nur auf Brüsseler Vorgaben für die Wasserqualität zu reagieren, ist nicht stichhaltig. Die Eigenschaften des Grundwassers ändern sich bei Wasserbaumaßnahmen, Grundwasserabsenkungen oder Kieswaschungen nicht. Die Qualität des Wassers nimmt gegenüber einer anderen Nutzungsform sogar zu“, erläuterte Bremer weiter. Daten, die das bestätigen, lägen den zuständigen Behörden des Landes, wie dem Bergamt Stralsund, den Unteren Wasserbehörden und dem Geologischen Dienst vor. Zur ursprünglichen Intention des Wasserentnahmegesetzes, den Verbrauch von Trinkwasser zu begrenzen, habe die Änderung keinerlei Bezug.

Auch die Lebensmittelproduzenten im Land würden mit erheblichen Kostensteigerungen bei der Nutzung von Brauchwasser rechnen.

„Eine der wenigen Kernbranchen dieses Landes würde durch eine solch unvernünftige Regelung deutliche Wettbewerbsnachteile erleiden. Dies kann nur Nahrungsmittelproduzenten in anderen Bundesländern und im Ausland freuen, aber keinen betroffenen Unternehmer und Arbeitnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern“, kritisierte Bremer die vorgesehene Gesetzesänderung.

Er appellierte an die Abgeordneten des Landtages, mit Blick auf die negativen Folgen den geplanten Wasserentnahmeregelungen nicht zuzustimmen oder zumindest Ermessensspielräume für besonders betroffene Unternehmen vorzusehen.